Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Beim Altersrücktritt kann für die Dauer bis zum ordentlichen Rentenalter der AHV die Ausrichtung einer Überbrückungsrente beantragt werden. Die Überbrückungsrente darf höchstens der maximalen AHV-Altersrente entsprechen. Das Sparguthaben wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen gekürzt. Die Kürzung des Sparguthabens entfällt im Umfang der Vorfinanzierung der Überbrückungsrente über das Zusatzsparkonto.
Guthaben, die die gesetzlichen Minimalleistungen übersteigen.
Die eingehenden Beiträge werden unmittelbar für die Versicherungsleistungen (Renten, Taggelder etc.) verwendet. Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner, weshalb auch von einem Generationenvertrag gesprochen wird.
Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz multipliziert wird. Der Umwandlungssatz beinhaltet Prognosen zur Lebenserwartung und zur Rendite, die mit dem noch vorhandenen Sparguthaben erzielt werden kann.
Todesfall- und Invalidenleistungen werden gekürzt, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen.