Glossar
APK-Glossar: o
- Obligatorische berufliche Vorsorge
Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) definiert einen Mindestumwandlungssatz von 6,8 % im Referenzalter 65 (Frauen: Referenzalter 64). Diese Bestimmung ist aber nur massgebend für die gemäss BVG vorgeschriebenen Mindestleistungen (obligatorischer Teil). Alle von der APK angebotenen Vorsorgepläne sehen jedoch deutlich höhere Leistungen vor (überobligatorischer Teil), als dies gemäss BVG vorgeschrieben ist.
- obligatorisches Guthaben
Das obligatorische Altersguthaben entspricht den vorgeschriebenen Mindestleistungen gemäss Gesetz (BVG).
- OR
Obligationenrecht (SR 220)
- Organisationsreglement
Regelt die Grundzüge der Organisation der Aargauischen Pensionskasse im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften sowie des Pensionskassendekrets