Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Das in der Pensionskasse angesparte Kapital bildet die Grundlage für die Erbringung von Leistungen und ist damit Garant der Sicherheit. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vermögen so verwaltet werden, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet sind (Art. 71 Abs. 1 BVG und Art. 50 ff. BVV 2). Neben der direkten Anlage können die Mittel auch indirekt über Bank-Mandate oder Anlagestiftungen bzw. Anlagefonds angelegt werden.
Auf Antrag der versicherten Person wird die Altersrente ganz oder teilweise als einmaliges Alterskapital ausgerichtet. Die Höhe des gesamten Sparguthabens ist auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen.
Mit den einbezahlten Beiträgen wird individuelles Sparkapital gebildet. Jede Generation spart für sich selber.
Vorsorgeplan für die Mitglieder des Regierungsrates, die ihr Amt nach dem 31. Dezember 2016 angetreten haben, für die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird. Die Eckwerte des Kernplans stützen sich auf die entsprechenden Vorgaben im Pensionskassendekret ab.
Kreditgewährung, Beteiligung oder Anlage, deren Grösse das vertretbare Ausmass übersteigt. Die Grundsätze der Risikoverteilung werden missachtet.
Vom Arbeitgeber für sein Personal abgeschlossene Versicherung, welche den Lohnausfall bei Krankheit und Unfall (teilweise) abdeckt.
Betrag, der vom anrechenbaren Lohn in Abzug gebracht wird um den versicherten Lohn zu berechnen. Dies dient zur Koordination der Leistungen der 1. Säule (AHV/IV) mit der 2. Säule (berufliche Vorsorge).