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APK-Glossar: f


FER 26

Swiss GAAP FER 26 regelt die Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. Ein Abschluss nach diesem Standard umfasst die Bilanz, die Betriebsrechnung und den Anhang.


FER 26

Swiss GAAP FER 26 regelt die Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. Ein Abschluss nach diesem Standard umfasst die Bilanz, die Betriebsrechnung und den Anhang.


Festhypotheken

Die Festhypothek wird mit mit einer fixen Laufzeit abgeschlossen. Die Festhypothek unterliegt nicht den Schwankungen am Geld- und Kapitalmarkt. Sie bietet daher die Sicherheit, dass die Zinsbelastung während der gesamten Laufzeit stabil bleibt.


Festhypotheken

Die Festhypothek wird mit mit einer fixen Laufzeit abgeschlossen. Die Festhypothek unterliegt nicht den Schwankungen am Geld- und Kapitalmarkt. Sie bietet daher die Sicherheit, dass die Zinsbelastung während der gesamten Laufzeit stabil bleibt.


freiwillige Versicherung

Personen, welche ihr Erwerbseinkommen infolge fehlender Voraussetzungen nicht bei einer Pensionskasse versichern können, haben die Möglichkeit die freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu prüfen. Weitere Informationen finden sich unter www.aeis.ch.


freiwillige Versicherung

Personen, welche ihr Erwerbseinkommen infolge fehlender Voraussetzungen nicht bei einer Pensionskasse versichern können, haben die Möglichkeit die freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu prüfen. Weitere Informationen finden sich unter www.aeis.ch.


Freizügigkeitskonto

Durch eine Freizügigkeitsstiftung einer Bank geführtes Konto mit dem Zweck, das durch Freizügigkeit anfallende Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und zu verwalten.


Freizügigkeitskonto

Durch eine Freizügigkeitsstiftung einer Bank geführtes Konto mit dem Zweck, das durch Freizügigkeit anfallende Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und zu verwalten.


Freizügigkeitspolice

Mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Der Rückkauf ist nur bei Übertragung in eine Pensionskasse möglich, bzw. bei den gesetzlich zugelassenen Fällen (Vorsorgefall).


Freizügigkeitspolice

Mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Der Rückkauf ist nur bei Übertragung in eine Pensionskasse möglich, bzw. bei den gesetzlich zugelassenen Fällen (Vorsorgefall).


FW

Fremdwährungen


FW

Fremdwährungen


FZG

Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.42)


FZG

Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.42)


FZV

Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung; SR 831.425)


FZV

Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung; SR 831.425)