Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Eidg. Alters- und Hinterlassenenversicherung
Altersleistungen der 1. Säule
Periodische Überprüfung der mittel- und langfristigen Übereinstimmung der Vermögensanlagen mit den Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung. Ziel ist die Festlegung einer auf Leistungsziele, Risikofähigkeit und Risikobereitschaft der Pensionskasse und deren Risikoträger (Versicherte und Arbeitgeber) zugeschnittenen Anlagestrategie.
Leistungen bei Erreichen des Rentenalters mehr...
Ab dem Zeitpunkt der Pensionierung erhalten die versicherten Personen eine monatliche Auszahlung einer Altersrente. Der frühstmögliche Pensionierungszeitpunkt ist ab dem 58. Altersjahr. Das bis zur Pensionierung angesparte Guthaben wird anhand des Umwandlungssatzes in eine jährliche Altersrente umgewandelt (Altersguthaben x Umwandlungssatz = Altersrente).
Diese legt fest, zu welchen Zielwerten das Vermögen langfristig in die verschiedenen Anlagekategorien (z.B. Obligationen, Aktien, Immobilien) investiert werden soll. Mit der Anlagestrategie werden bis 90 Prozent des künftigen Anlageerfolges vorbestimmt.
Dieser entspricht dem AHV-Jahreslohn ohne Lohnbestandteile, die nur gelegentlich anfallen.
Die APK wurde per 1. Januar 2008 auf einen BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent ausfinanziert sowie zusätzlich mit der notwendigen Wertschwankungsreserve ausgestattet. Diese wird gemäss Pensionskassendekret (§ 20) als zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht geführt. Als Folge der Unterdeckung per Ende 2008 wurde sie in eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung umgewandelt.
Gemäss dem Reglement über die ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserve führt die APK für die angeschlossenen Arbeitgeber entsprechende Konti. Diese werden durch freiwillige Vorauszahlungen der Arbeitgeber geäufnet und können zur Bezahlung von künftigen Forderungen der APK verwendet werden. Eine Rückzahlung an die Arbeitgeber ist ausgeschlossen.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 1‘000 Pensionskassen. Die APK ist ASIP-Mitglied.
Aktiven, Vermögenswert einer Pensionskasse
Aufteilung des Vermögens auf die wichtigsten Anlagekategorien und nach Währungen und Ländern
Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1)
Weiterführung des Arbeitsverhältnisses über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus.
Die vom BVG in Art. 61 Abs. 1 vorgeschriebene kantonale Aufsicht wird durch die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSA), Aarau, wahrgenommen.
Finanzierungsmethode der 1. Säule: die eingehenden Beiträge werden unmittelbar für die Versicherungsleistungen (Renten, Taggelder, etc.) verwendet. Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner, weshalb auch von einem Generationenvertrag gesprochen wird.
Für die Durchführung der AHV und den direkten Kontakt mit den Versicherten und Arbeitgebern sind in erster Linie die Ausgleichskassen der Verbände, der Kantone und des Bundes mit ihren Zweigstellen zuständig. mehr...
Wer aus der APK austritt, bevor ein Vorsorgefall (Alterspensionierung, Invalidität) eintritt, hat Anspruch auf eine Austrittsleistung. mehr...