Glossar - APK
 
 

Glossar

APK-Glossar: a


AHV

Eidg. Alters- und Hinterlassenenversicherung


AHV

Eidg. Alters- und Hinterlassenenversicherung


AHV-Altersrente

Altersleistungen der 1. Säule


AHV-Altersrente

Altersleistungen der 1. Säule


ALM-Studie (Asset & Liability Management)

Periodische Überprüfung der mittel- und langfristigen Übereinstimmung der Vermögensanlagen mit den Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung. Ziel ist die Festlegung einer auf Leistungsziele, Risikofähigkeit und Risikobereitschaft der Pensionskasse und deren Risikoträger (Versicherte und Arbeitgeber) zugeschnittenen Anlagestrategie.


ALM-Studie (Asset & Liability Management)

Periodische Überprüfung der mittel- und langfristigen Übereinstimmung der Vermögensanlagen mit den Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung. Ziel ist die Festlegung einer auf Leistungsziele, Risikofähigkeit und Risikobereitschaft der Pensionskasse und deren Risikoträger (Versicherte und Arbeitgeber) zugeschnittenen Anlagestrategie.


Altersleistungen

Leistungen bei Erreichen des Rentenalters mehr...


Altersleistungen

Leistungen bei Erreichen des Rentenalters mehr...


Altersrente

Ab dem Zeitpunkt der Pensionierung erhalten die versicherten Personen eine monatliche Auszahlung einer Altersrente. Der frühstmögliche Pensionierungszeitpunkt ist ab dem 58. Altersjahr. Das bis zur Pensionierung angesparte Guthaben wird anhand des Umwandlungssatzes in eine jährliche Altersrente umgewandelt (Altersguthaben x Umwandlungssatz = Altersrente).


Altersrente

Ab dem Zeitpunkt der Pensionierung erhalten die versicherten Personen eine monatliche Auszahlung einer Altersrente. Der frühstmögliche Pensionierungszeitpunkt ist ab dem 58. Altersjahr. Das bis zur Pensionierung angesparte Guthaben wird anhand des Umwandlungssatzes in eine jährliche Altersrente umgewandelt (Altersguthaben x Umwandlungssatz = Altersrente).


Anlagestrategie

Diese legt fest, zu welchen Zielwerten das Vermögen langfristig in die verschiedenen Anlagekategorien (z.B. Obligationen, Aktien, Immobilien) investiert werden soll. Mit der Anlagestrategie werden bis 90 Prozent des künftigen Anlageerfolges vorbestimmt.


Anlagestrategie

Diese legt fest, zu welchen Zielwerten das Vermögen langfristig in die verschiedenen Anlagekategorien (z.B. Obligationen, Aktien, Immobilien) investiert werden soll. Mit der Anlagestrategie werden bis 90 Prozent des künftigen Anlageerfolges vorbestimmt.


Anrechenbarer Lohn

Dieser entspricht dem AHV-Jahreslohn ohne Lohnbestandteile, die nur gelegentlich anfallen.


Anrechenbarer Lohn

Dieser entspricht dem AHV-Jahreslohn ohne Lohnbestandteile, die nur gelegentlich anfallen.


Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht

Die APK wurde per 1. Januar 2008 auf einen BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent ausfinanziert sowie zusätzlich mit der notwendigen Wertschwankungsreserve ausgestattet. Diese wird gemäss Pensionskassendekret (§ 20) als zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht geführt. Als Folge der Unterdeckung per Ende 2008 wurde sie in eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung umgewandelt.


Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht

Die APK wurde per 1. Januar 2008 auf einen BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent ausfinanziert sowie zusätzlich mit der notwendigen Wertschwankungsreserve ausgestattet. Diese wird gemäss Pensionskassendekret (§ 20) als zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht geführt. Als Folge der Unterdeckung per Ende 2008 wurde sie in eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung umgewandelt.


Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR), ordentliche

Gemäss dem Reglement über die ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserve führt die APK für die angeschlossenen Arbeitgeber entsprechende Konti. Diese werden durch freiwillige Vorauszahlungen der Arbeitgeber geäufnet und können zur Bezahlung von künftigen Forderungen der APK verwendet werden. Eine Rückzahlung an die Arbeitgeber ist ausgeschlossen.


Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR), ordentliche

Gemäss dem Reglement über die ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserve führt die APK für die angeschlossenen Arbeitgeber entsprechende Konti. Diese werden durch freiwillige Vorauszahlungen der Arbeitgeber geäufnet und können zur Bezahlung von künftigen Forderungen der APK verwendet werden. Eine Rückzahlung an die Arbeitgeber ist ausgeschlossen.


ASIP

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 1‘000 Pensionskassen. Die APK ist ASIP-Mitglied.


ASIP

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 1‘000 Pensionskassen. Die APK ist ASIP-Mitglied.


Asset

Aktiven, Vermögenswert einer Pensionskasse


Asset

Aktiven, Vermögenswert einer Pensionskasse


Asset Allocation

Aufteilung des Vermögens auf die wichtigsten Anlagekategorien und nach Währungen und Ländern


Asset Allocation

Aufteilung des Vermögens auf die wichtigsten Anlagekategorien und nach Währungen und Ländern


ATSG

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1)


ATSG

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1)


Aufgeschobener Altersrücktritt

Weiterführung des Arbeitsverhältnisses über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus.


Aufgeschobener Altersrücktritt

Weiterführung des Arbeitsverhältnisses über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus.


Aufsichtsbehörde

Die vom BVG in Art. 61 Abs. 1 vorgeschriebene kantonale Aufsicht wird durch die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSA), Aarau, wahrgenommen.


Aufsichtsbehörde

Die vom BVG in Art. 61 Abs. 1 vorgeschriebene kantonale Aufsicht wird durch die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSA), Aarau, wahrgenommen.


Ausgabenumlageverfahren

Finanzierungsmethode der 1. Säule: die eingehenden Beiträge werden unmittelbar für die Versicherungsleistungen (Renten, Taggelder, etc.) verwendet. Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner, weshalb auch von einem Generationenvertrag gesprochen wird.


Ausgabenumlageverfahren

Finanzierungsmethode der 1. Säule: die eingehenden Beiträge werden unmittelbar für die Versicherungsleistungen (Renten, Taggelder, etc.) verwendet. Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner, weshalb auch von einem Generationenvertrag gesprochen wird.


Ausgleichskasse AHV

Für die Durchführung der AHV und den direkten Kontakt mit den Versicherten und Arbeitgebern sind in erster Linie die Ausgleichskassen der Verbände, der Kantone und des Bundes mit ihren Zweigstellen zuständig. mehr...


Ausgleichskasse AHV

Für die Durchführung der AHV und den direkten Kontakt mit den Versicherten und Arbeitgebern sind in erster Linie die Ausgleichskassen der Verbände, der Kantone und des Bundes mit ihren Zweigstellen zuständig. mehr...


Austrittsleistung

Wer aus der APK austritt, bevor ein Vorsorgefall (Alterspensionierung, Invalidität) eintritt, hat Anspruch auf eine Austrittsleistung. mehr...


Austrittsleistung

Wer aus der APK austritt, bevor ein Vorsorgefall (Alterspensionierung, Invalidität) eintritt, hat Anspruch auf eine Austrittsleistung. mehr...