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Glossar

Mutterschaftsversicherung

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, hat die Mutter ab dem Tag der Niederkunft für mindestens 14 Wochen (98 Tage) Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung (ME) von 80 % des bisherigen, durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Während der Dauer des Mutterschaftsurlaubes wird die Versicherung in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich auf dem bisherigen Niveau unverändert weitergeführt. Wenn die Anspruchsberechtigte in dieser Zeit nicht die volle Lohnfortzahlung erhält, kann sie die Herabsetzung auf die Höhe der ME verlangen.