Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, hat die Mutter ab dem Tag der Niederkunft für mindestens 14 Wochen (98 Tage) Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung (ME) von 80 % des bisherigen, durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Während der Dauer des Mutterschaftsurlaubes wird die Versicherung in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich auf dem bisherigen Niveau unverändert weitergeführt. Wenn die Anspruchsberechtigte in dieser Zeit nicht die volle Lohnfortzahlung erhält, kann sie die Herabsetzung auf die Höhe der ME verlangen.