Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt in der obligatorischen Versicherung einen minimalen Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben vor. Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz jährlich neu fest.