Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Der Fachausdruck bezeichnet die Ansprüche der Hinterbliebenen im Todesfall gegenüber dem Arbeitgeber der verstorbenen Person. Rentenleistungen der APK setzen frühestens nach Beendigung der vollen Lohnfortzahlung ein.