Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Im Leistungsprimat werden die Leistungen in Prozenten des versicherten Lohns definiert. Bei der APK gilt das Leistungsprimat für die Berechnung von Invaliden-, Witwen-/Witwer- und Waisenrenten.