Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Juristische oder natürliche Person, welcher die jährliche Kontrolle der Rechnungslegung und Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung übertragen wird. Die Aufgaben der Kontrollstelle sind in Art. 52c BVG und Art. 35 BVV 2 umschrieben. Die Revisionsstelle der APK ist KPMG, Bern.