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Glossar

Kapitalanlagen

Das in der Pensionskasse angesparte Kapital bildet die Grundlage für die Erbringung von Leistungen und ist damit Garant der Sicherheit. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vermögen so verwaltet werden, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet sind (Art. 71 Abs. 1 BVG und Art. 50 ff. BVV 2). Neben der direkten Anlage können die Mittel auch indirekt über Bank-Mandate oder Anlagestiftungen bzw. Anlagefonds angelegt werden.