Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Das BVG schreibt den Vorsorgeeinrichtungen in Art. 53 Abs. 2 vor, dass sie einen anerkannten Experten bezeichnen müssen, welcher die versicherungstechnischen Grundlagen der Kasse bestimmt und prüft, ob die Vorsorgeeinrichtung die gegenüber ihren Versicherten eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann. Der versicherungstechnische Experte der APK ist Aon Hewitt (Switzerland) SA, Zürich.