Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 3/4 der maximalen einfachen AHV-Altersrente beziehen, sind in der beruflichen Vorsorge obligatorisch zu versichern. Der Jahreslohn entspricht dem massgebenden Lohn gemäss AHV-Gesetzgebung.