Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Bei ununterbrochener Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit von mindestens 25 % beginnt die Beitragsbefreiung bei Wegfall des Anspruchs auf eine 100%ige Lohnfortzahlung oder entsprechende Versicherungsleistungen, frühestens aber nach drei Monaten und spätestens nach einem Jahr.