Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Nach dem zurückgelegten 58. Altersjahr kann der Altersrücktritt in maximal drei Teilschritten erfolgen. Voraussetzung ist pro Teilschritt eine Reduktion des Beschäftigungsgrades um mindestens 20 % der Normalarbeitszeit.