Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Das Altersguthaben gemäss BVG entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenem Minimum gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und ist in der Austrittsleistung gemäss Art. 15 Freizügigkeitsgesetz (FZG) enthalten.