Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Die Risikobeiträge dienen der Finanzierung der Leistungen bei Invalidität und Tod (Risikoleistungen). Risikobeiträge werden ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres erhoben. Die Risikobeiträge erhöhen das Sparguthaben nicht.