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Mindestumwandlungssatz

Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ist ein Mindestumwandlungssatz festgelegt. Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz (Prozentsatz) multipliziert wird.