Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Die APK wurde per 1. Januar 2008 auf einen BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent ausfinanziert sowie zusätzlich mit der notwendigen Wertschwankungsreserve ausgestattet. Diese wird gemäss Pensionskassendekret (§ 20) als zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht geführt. Als Folge der Unterdeckung per Ende 2008 wurde sie in eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung umgewandelt.