Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Ab dem Zeitpunkt der Pensionierung erhalten die versicherten Personen eine monatliche Auszahlung einer Altersrente. Der frühstmögliche Pensionierungszeitpunkt ist ab dem 58. Altersjahr. Das bis zur Pensionierung angesparte Guthaben wird anhand des Umwandlungssatzes in eine jährliche Altersrente umgewandelt (Altersguthaben x Umwandlungssatz = Altersrente).