Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Der Zinssatz für das Sparguthaben wird jährlich von der APK aufgrund der Ertragsmöglichkeiten auf den Vermögensanlagen und der Wertschwankungsreserve der APK sowie unter Berücksichtigung von § 20 Abs. 2 Pensionskassendekret festgelegt (vgl. Vorsorgereglement APK, Art. 27 Abs. 3).