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Wertschwankungsreserve BVG

Die Wertschwankungsreserve (WSR) bezweckt den Ausgleich von Schwankungen auf dem Anlagevermögen. Ab einem BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent wird als Erstes die WSR gebildet. Eine einmal vollständig gebildete WSR soll in schlechten Anlagejahren einen dämpfenden Effekt haben und möglichst verhindern, dass die Kasse in eine Unterdeckung gerät.