Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Das Vorsorgereglement ist für alle angeschlossenen Arbeitgeber gültig und bildet die Basis für den gewählten Vorsorgeplan. Es enthält Bestimmungen über die Finanzierung und die Leistungen der APK.