Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Enthält die arbeitgeberspezifischen Bestimmungen, z.B. die Definition des versicherten Lohns, die Höhe der Risikoleistungen und das ordentliche Pensionierungsalter. Zudem sind darin Höhe und Aufteilung der Spar- und Risikobeiträge festgelegt.