Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz multipliziert wird. Der Umwandlungssatz beinhaltet Prognosen zur Lebenserwartung und zur Rendite, die mit dem noch vorhandenen Sparguthaben erzielt werden kann.