Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Beim Altersrücktritt kann für die Dauer bis zum ordentlichen Rentenalter der AHV die Ausrichtung einer Überbrückungsrente beantragt werden. Die Überbrückungsrente darf höchstens der maximalen AHV-Altersrente entsprechen. Das Sparguthaben wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen gekürzt. Die Kürzung des Sparguthabens entfällt im Umfang der Vorfinanzierung der Überbrückungsrente über das Zusatzsparkonto.