Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Gemäss Art. 712a ZGB gehört zu jeder Stockwerkeinheit unter anderem das Recht des Eigentümers, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen.