Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Eidg. Alters- und Hinterlassenenversicherung
Altersleistungen der 1. Säule
Periodische Überprüfung der mittel- und langfristigen Übereinstimmung der Vermögensanlagen mit den Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung. Ziel ist die Festlegung einer auf Leistungsziele, Risikofähigkeit und Risikobereitschaft der Pensionskasse und deren Risikoträger (Versicherte und Arbeitgeber) zugeschnittenen Anlagestrategie.
Leistungen bei Erreichen des Rentenalters mehr...
Ab dem Zeitpunkt der Pensionierung erhalten die versicherten Personen eine monatliche Auszahlung einer Altersrente. Der frühstmögliche Pensionierungszeitpunkt ist ab dem 58. Altersjahr. Das bis zur Pensionierung angesparte Guthaben wird anhand des Umwandlungssatzes in eine jährliche Altersrente umgewandelt (Altersguthaben x Umwandlungssatz = Altersrente).
Diese legt fest, zu welchen Zielwerten das Vermögen langfristig in die verschiedenen Anlagekategorien (z.B. Obligationen, Aktien, Immobilien) investiert werden soll. Mit der Anlagestrategie werden bis 90 Prozent des künftigen Anlageerfolges vorbestimmt.
Dieser entspricht dem AHV-Jahreslohn ohne Lohnbestandteile, die nur gelegentlich anfallen.
Die APK wurde per 1. Januar 2008 auf einen BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent ausfinanziert sowie zusätzlich mit der notwendigen Wertschwankungsreserve ausgestattet. Diese wird gemäss Pensionskassendekret (§ 20) als zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht geführt. Als Folge der Unterdeckung per Ende 2008 wurde sie in eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung umgewandelt.
Gemäss dem Reglement über die ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserve führt die APK für die angeschlossenen Arbeitgeber entsprechende Konti. Diese werden durch freiwillige Vorauszahlungen der Arbeitgeber geäufnet und können zur Bezahlung von künftigen Forderungen der APK verwendet werden. Eine Rückzahlung an die Arbeitgeber ist ausgeschlossen.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 1‘000 Pensionskassen. Die APK ist ASIP-Mitglied.
Aktiven, Vermögenswert einer Pensionskasse
Aufteilung des Vermögens auf die wichtigsten Anlagekategorien und nach Währungen und Ländern
Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1)
Weiterführung des Arbeitsverhältnisses über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus.
Die vom BVG in Art. 61 Abs. 1 vorgeschriebene kantonale Aufsicht wird durch die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSA), Aarau, wahrgenommen.
Finanzierungsmethode der 1. Säule: die eingehenden Beiträge werden unmittelbar für die Versicherungsleistungen (Renten, Taggelder, etc.) verwendet. Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner, weshalb auch von einem Generationenvertrag gesprochen wird.
Für die Durchführung der AHV und den direkten Kontakt mit den Versicherten und Arbeitgebern sind in erster Linie die Ausgleichskassen der Verbände, der Kantone und des Bundes mit ihren Zweigstellen zuständig. mehr...
Wer aus der APK austritt, bevor ein Vorsorgefall (Alterspensionierung, Invalidität) eintritt, hat Anspruch auf eine Austrittsleistung. mehr...
Bandbreiten erlauben dem Portfoliomanager, in einem vorgegebenen Bereich von der festgelegten Anlagestrategie abzuweichen.
Die Versicherten und die Arbeitgeber leisten während der Versicherungsdauer, längstens jedoch bis zum ordentlichen Pensionierungsalter bzw. bis zum Beginn des Anspruchs auf Beitragsbefreiung nach Art. 44 Vorsorgereglement, Sparbeiträge sowie Beiträge zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität. Die Höhe und die Aufteilung der Spar- und Risikobeiträge in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge wird im Vorsorgeplan festgelegt.
Bei ununterbrochener Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit von mindestens 25 % beginnt die Beitragsbefreiung bei Wegfall des Anspruchs auf eine 100%ige Lohnfortzahlung oder entsprechende Versicherungsleistungen, frühestens aber nach drei Monaten und spätestens nach einem Jahr.
Aus den von Versicherten und Arbeitgebern einbezahlten Beiträgen und Einlagen sowie dem Zins ergeben sich die Altersleistungen. Im Beitragsprimat ist die Höhe der Beiträge im Vorsorgeplan festgelegt.
Vergleichskriterium/Messlatte für die erzielte Performance
Auch als 2. Säule bezeichnet. Die Idee des auf drei Säulen beruhenden Vorsorgesystems ist, dass die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise erlauben sollen.
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40)
Das Altersguthaben gemäss BVG entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenem Minimum gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und ist in der Austrittsleistung gemäss Art. 15 Freizügigkeitsgesetz (FZG) enthalten.
Der BVG-Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV 2. Er ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen. Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind.
Der BVG-Deckungsgrad ist von allen Vorsorgeeinrichtungen einheitlich zu ermitteln. Eine annäherungsweise Vergleichbarkeit des Deckungsgrads von verschiedenen Pensionskassen ist nur dann möglich, wenn diese im Rahmen der Bilanzierung u.a. auch den gleichen technischen Zinssatz anwenden. Dieser beeinflusst die Höhe der Verpflichtungen massgeblich.
Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.441.1)
Anlagen in Rohstoffe wie Gold, Silber, Erdöl, Getreide oder Kaffee
Gesamtheitliche Grundsätze auf der obersten Unternehmensebene, die auf das Aktionärsinteresse ausgerichtet sind: Mit diesen sind, unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz, Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anzustreben.
Gebühren für die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren (Depotgebühren)
Der BVG-Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV 2. Er ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen. Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind.
Der BVG-Deckungsgrad ist von allen Vorsorgeeinrichtungen einheitlich zu ermitteln. Eine annäherungsweise Vergleichbarkeit des Deckungsgrads von verschiedenen Pensionskassen ist nur dann möglich, wenn diese im Rahmen der Bilanzierung u. a. auch den gleichen technischen Zinssatz anwenden. Dieser beeinflusst die Höhe der Verpflichtungen massgeblich.
siehe Vorsorgekapital
Die Delegiertenversammlung besteht aus 100 Delegierten, die durch ihre Wahlkreise gewählt werden. Als Delegierte sind nur aktive Versicherte wählbar.
Das wichtigste Geschäft der Delegiertenversammlung ist die Wahl der Hälfte des Vorstandes. Sie wird jährlich vom Vorstand über den Geschäftsverlauf orientiert. Zudem nimmt sie Kenntnis vom Jahresbericht und von der Jahresrechnung sowie vom Bericht der Revisionsstelle und des anerkannten Experten.
Verhältniszahl zwischen Versicherten und Renten beziehenden Personen
Finanzkontrakte, deren Wert vom Preis eines Basiswerts abgeleitet wird.
Das Ertragspotenzial einer Liegenschaft wird auf der Basis künftiger Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Die jährlichen Zahlungsströme werden auf den Bewertungsstichtag abdiskontiert.
Diversifikation bedeutet die möglichst breite Streuung der Investitionen auf unterschiedliche Märkte, Branchen, Währungsräume und Titel mit dem Ziel, die Risiken zu reduzieren.
Schrumpft die Wirtschaft über mindestens zwei Quartale, spricht man von einer Rezession. Folgt nach einer kurzen Erholungsphase wieder eine Rezession, ist dies ein sog. "Double Dip".
Die «einfache Duration» ist die Kennzahl für die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer einer einzelnen festverzinslichen Wertpapieranlage (z. B. Obligation). Die «modifizierte Duration» zeigt hingegen die prozentuale Kursänderung einer Anleihe bei einer Veränderung der Marktzinsen und somit das Zinsrisiko an.
Partnerschaft im Sinne des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.
Vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters kann sich die versicherte Person mittels persönlicher Einlagen in die reglementarischen Vorsorgeleistungen einkaufen; die Einlagen werden ihrem Sparguthaben gutgeschrieben. Freiwillige Einkäufe können erst vorgenommen werden, wenn Vorbezüge für Wohneigentumsförderung zurückbezahlt sind.
Im Todesfall vor Pensionierung werden die persönlich geleisteten Einkäufe bei der APK vollumfänglich als Todesfallkapital an die Hinterbliebenen zurückbezahlt.
Beginn des Vorsorgeverhältnisses
Austrittsleistung der früheren Vorsorgeeinrichtungen und aufgelöste Guthaben bei Freizügig-keitseinrichtungen (Freizügigkeitskonto, Freizügigkeitspolice).
Definiert die Untergrenze des versicherungspflichtigen Jahreseinkommens.
Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 3/4 der maximalen einfachen AHV-Altersrente beziehen, sind in der beruflichen Vorsorge obligatorisch zu versichern. Der Jahreslohn entspricht dem massgebenden Lohn gemäss AHV-Gesetzgebung.
Wirtschaftsregionen von Schwellenländern
Das BVG schreibt den Vorsorgeeinrichtungen in Art. 53 Abs. 2 vor, dass sie einen anerkannten Experten bezeichnen müssen, welcher die versicherungstechnischen Grundlagen der Kasse bestimmt und prüft, ob die Vorsorgeeinrichtung die gegenüber ihren Versicherten eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann. Der versicherungstechnische Experte der APK ist Aon Hewitt (Switzerland) SA, Zürich.
Swiss GAAP FER 26 regelt die Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. Ein Abschluss nach diesem Standard umfasst die Bilanz, die Betriebsrechnung und den Anhang.
Die Festhypothek wird mit mit einer fixen Laufzeit abgeschlossen. Die Festhypothek unterliegt nicht den Schwankungen am Geld- und Kapitalmarkt. Sie bietet daher die Sicherheit, dass die Zinsbelastung während der gesamten Laufzeit stabil bleibt.
Personen, welche ihr Erwerbseinkommen infolge fehlender Voraussetzungen nicht bei einer Pensionskasse versichern können, haben die Möglichkeit die freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu prüfen. Weitere Informationen finden sich unter www.aeis.ch.
Durch eine Freizügigkeitsstiftung einer Bank geführtes Konto mit dem Zweck, das durch Freizügigkeit anfallende Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und zu verwalten.
Mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Der Rückkauf ist nur bei Übertragung in eine Pensionskasse möglich, bzw. bei den gesetzlich zugelassenen Fällen (Vorsorgefall).
Fremdwährungen
Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.42)
Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung; SR 831.425)
An den Finanzmärkten unterscheidet man zwischen kurzfristiger und langfristiger Finanzierung. Die langfristige Finanzierung erfolgt am Kapitalmarkt, die kurzfristige Finanzierung über den Geldmarkt.
Depotbank, die ein Dienstleistungpaket zur zentralen Verwahrung und Verwaltung (Global Custody) grosser, weltweit diversifizierter Wertschriftenportfolios anbietet
Klare Rollenteilung und Kontrolle innerhalb von Unternehmen
Als hauptberufliche Tätigkeit gilt im Vergleich von mehreren Tätigkeiten (Arbeitnehmende oder Selbständigerwerbende) diejenige Tätigkeit, mit der im Vergleich mit den anderen Tätigkeiten ein mindestens doppelt so hohes Jahreseinkommen oder mindestens doppelt so viel Arbeitszeit aufgewendet wird.
Das Ziel eines Hedge Funds ist es, eine positive Rendite zu erzielen, und dies unabhängig von den laufenden Entwicklungen an den Finanzmärkten.
Gehedgte Anlagen sind gegen Wechselkursveränderungen abgesichert.
Kapitalanlage in Liegenschaften
Investitionen in Einrichtungen, die für den Bestand, das Wachstum und die Entwicklung einer Volkswirtschaft notwendig sind (z. B. Wasserversorgung). Damit sollen attraktive, langfristig stabile und weitgehend vor Inflation geschützte Erträge erwirtschaftet werden.
Die Höhe der vollen Invalidenrente wird in Prozenten des versicherten Lohnes im Vorsorgeplan festgelegt. Die Höhe der Teilinvalidenrente entspricht der vollen Invalidenrente, multipliziert mit dem Invaliditätsgrad. Personen haben Anspruch auf:
a) eine volle Invalidenrente, wenn sie im Sinne der IV zu mindestens 70 % invalid sind;
b) eine Teilinvalidenrente, wenn sie im Sinne der IV zu mindestens 25 % und zu weniger als 70 % invalid sind.
Die Invalidenrente wird am Monatsende nach Vollendung des 65. Altersjahres aufgrund des Sparguthabens, welches für Invalidenrentnerinnen und -rentner aufgrund des letzten versicherten Lohnes weiter geäufnet wird, als Altersrente neu berechnet.
Aufgrund der Bestimmungen im Vorsorgereglement der APK liegt eine Invalidität vor, wenn die versicherten Personen kumulativ:
a) ihre Erwerbsfähigkeit nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen der IV wieder herstellen, erhalten oder verbessern können; und
b) während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 25 % arbeitsunfähig gewesen sind; und
c) nach Ablauf dieses Jahres zu mindestens 25 % invalid sind und das ordentliche Pensionierungsalter noch nicht erreicht haben; und
d) die übrigen Voraussetzungen nach Art. 23 BVG erfüllen.
Eidg. Invalidenversicherung
Das in der Pensionskasse angesparte Kapital bildet die Grundlage für die Erbringung von Leistungen und ist damit Garant der Sicherheit. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vermögen so verwaltet werden, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet sind (Art. 71 Abs. 1 BVG und Art. 50 ff. BVV 2). Neben der direkten Anlage können die Mittel auch indirekt über Bank-Mandate oder Anlagestiftungen bzw. Anlagefonds angelegt werden.
Auf Antrag der versicherten Person wird die Altersrente ganz oder teilweise als einmaliges Alterskapital ausgerichtet. Die Höhe des gesamten Sparguthabens ist auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen.
Mit den einbezahlten Beiträgen wird individuelles Sparkapital gebildet. Jede Generation spart für sich selber.
Vorsorgeplan für die Mitglieder des Regierungsrates, die ihr Amt nach dem 31. Dezember 2016 angetreten haben, für die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird. Die Eckwerte des Kernplans stützen sich auf die entsprechenden Vorgaben im Pensionskassendekret ab.
Kreditgewährung, Beteiligung oder Anlage, deren Grösse das vertretbare Ausmass übersteigt. Die Grundsätze der Risikoverteilung werden missachtet.
Vom Arbeitgeber für sein Personal abgeschlossene Versicherung, welche den Lohnausfall bei Krankheit und Unfall (teilweise) abdeckt.
Betrag, der vom anrechenbaren Lohn in Abzug gebracht wird um den versicherten Lohn zu berechnen. Dies dient zur Koordination der Leistungen der 1. Säule (AHV/IV) mit der 2. Säule (berufliche Vorsorge).
Im Leistungsprimat werden die Leistungen in Prozenten des versicherten Lohns definiert. Bei der APK gilt das Leistungsprimat für die Berechnung von Invaliden-, Witwen-/Witwer- und Waisenrenten.
Passiven/Verpflichtungen
Der Fachausdruck bezeichnet die Ansprüche der Hinterbliebenen im Todesfall gegenüber dem Arbeitgeber der verstorbenen Person. Rentenleistungen der APK setzen frühestens nach Beendigung der vollen Lohnfortzahlung ein.
Man erwirbt Aktien, welche im Vergleich zum Markt unterbewertet sind und auf absehbare Zeit Kursgewinne verbuchen werden und hält diese, geht also "Long". Im Gegenzug werden Aktien verkauft, die in der Beurteilung keinen Kurszuwachs versprechen, sondern im Kurs nachgeben werden. Diese Aktien werden "leerverkauft" = "Short". Da man diese Wertschriften nicht besitzt, müssen sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgekauft werden, dann allerdings gemäss Einschätzung zu einem niedrigeren Kurs.
(Börsenkapitalisierung, Börsenwert); Marktpreis einer Aktiengesellschaft, der sich aus der Summe aller Aktien multipliziert mit deren Börsenkurs errechnet.
Die Bewertung aller Anlagen soll bestmöglich den aktuell realisierbaren Marktwert widerspiegeln.
Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ist ein Mindestumwandlungssatz festgelegt. Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz (Prozentsatz) multipliziert wird.
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt in der obligatorischen Versicherung einen minimalen Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben vor. Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz jährlich neu fest.
Minimales - auf ein Jahr umgerechnetes - Lohneinkommen, welches für die Versicherung in der beruflichen Vorsorge erreicht werden muss.
Beim Miteigentum steht jedem Miteigentümer ein Bruchteil am Grundstück zu, welches äusserlich nicht geteilt ist. Jeder Miteigentümer wird mit seiner Quote im Grundbuch eingetragen und kann grundsätzlich über seinen Anteil verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB).
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, hat die Mutter ab dem Tag der Niederkunft für mindestens 14 Wochen (98 Tage) Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung (ME) von 80 % des bisherigen, durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Während der Dauer des Mutterschaftsurlaubes wird die Versicherung in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich auf dem bisherigen Niveau unverändert weitergeführt. Wenn die Anspruchsberechtigte in dieser Zeit nicht die volle Lohnfortzahlung erhält, kann sie die Herabsetzung auf die Höhe der ME verlangen.
Nachhaltige Entwicklung bedeutet, heutige Bedürfnisse zu befriedigen, ohne die Überlebensfähigkeit zukünftiger Generationen einzuschränken.
Diese werden im Vorsorgeplan aufgeführt. Dazu gehören die nur gelegentlich anfallenden Lohnbestandteile, z.B. Entschädigungen für Überzeit, Dienstaltersgeschenke, Zulagen für vorübergehend übernommene Funktionen, Entschädigungen für ausserordentliche Inkonvenienzen, etc.
Eheähnliche Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt, die nicht als eingetragene Partnerschaft zu qualifizieren ist.
Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen (vgl. Merkblatt 2.03 der eidg. AHV).
Der Nominalwert, bzw. Nennwert gibt bei einer Aktie den Wert an, mit der die Aktie am Grundkapital beteiligt ist.
Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) definiert einen Mindestumwandlungssatz von 6,8 % im Referenzalter 65 (Frauen: Referenzalter 64). Diese Bestimmung ist aber nur massgebend für die gemäss BVG vorgeschriebenen Mindestleistungen (obligatorischer Teil). Alle von der APK angebotenen Vorsorgepläne sehen jedoch deutlich höhere Leistungen vor (überobligatorischer Teil), als dies gemäss BVG vorgeschrieben ist.
Das obligatorische Altersguthaben entspricht den vorgeschriebenen Mindestleistungen gemäss Gesetz (BVG).
Obligationenrecht (SR 220)
Regelt die Grundzüge der Organisation der Aargauischen Pensionskasse im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften sowie des Pensionskassendekrets
Dekret über die Aargauische Pensionskasse
Ausdruck für die Wertentwicklung (Wertzuwachs oder Wertverminderung) von Kapitalanlagen unter Mitberücksichtigung der Ertragsausschüttungen
Referenz-Nummer der Versicherten. Bitte bei jedem Kontakt mit unserer Kasse mitteilen. Sie finden diese Nummer auf all unseren Korrespondenzen und auf dem Vorsorgeausweis.
Anlagen in nicht öffentlich gehandelte Aktien von meist jungen Firmen.
Geldmengenausweitung der amerikanischen Zentralbank durch den Aufkauf von Staatsanleihen
Bei ausländischen Staatsangehörigen werden die Steuern direkt an der Quelle - also beim Lohn - in Abzug gebracht. Das selbe Prinzip gilt auch für Rentenbezüger die im Ausland wohnen, oder für die Auszahlung von Austrittsleistungen für im Ausland wohnhafte Personen. Die Vorsorgeeinrichtung ist verpflichtet, die Quellensteuer in diesen Fällen von ihren Auszahlungen in Abzug zu bringen.
Ertrag einer Kapitalanlage. Die Rendite ist das Verhältnis zwischen dem angelegten Kapital und dessen jährlichem Ertrag. Sie wird in Prozenten des Wertes angegeben. Bei Wertpapieren ergibt sich die Rendite aus dem Verhältnis des Ertrags (Dividende, Zins) zum Börsenkurs.
Person, die Anspruch auf Rentenleistungen der APK hat.
Juristische oder natürliche Person, welcher die jährliche Kontrolle der Rechnungslegung und Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung übertragen wird. Die Aufgaben der Kontrollstelle sind in Art. 52c BVG und Art. 35 BVV 2 umschrieben. Die Revisionsstelle der APK ist KPMG, Bern.
Die Risikobeiträge dienen der Finanzierung der Leistungen bei Invalidität und Tod (Risikoleistungen). Risikobeiträge werden ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres erhoben. Die Risikobeiträge erhöhen das Sparguthaben nicht.
Die Rückstellung dient zur Abdeckung des Risikos der zunehmenden Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner.
Die Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität beruht in der Schweiz auf drei Säulen.
Ausleihen von Wertschriften gegen Erhalt einer Kommission
Individuelles Sparen, oder steuerbegünstigt mit Säule 3a
Verkauf von Wertschriften, die man nicht besitzt (Leerverkauf)
Nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge. Der Hauptzweck ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben im Fall von Insolvenz einer Vorsorgeeinrichtung.
Provisorische, unverbindliche Berechnung einer Änderung im Versicherungsverhältnis (z.B. Höhe der Austrittsleistung bei einem angenommenen Austritt, Simulation einer Alterspensionierung, usw.)
Der Swiss Leader Index (SLI) setzt sich aus den Aktien des SMI und den zehn grössten Werten des SMIM Swiss Market Mid Cap Index zusammen. Er enthält damit die 30 liquidesten und grössten Titel des Schweizer Aktienmarktes.
Der Swiss Market Index (SMI) ist als Blue-Chip-Index der bedeutendste Aktienindex der Schweiz: Er enthält die 20 grössten Titel aus dem SPI. Auf den SMI entfallen rund 80 Prozent der Gesamtkapitalisierung des Schweizer Aktienmarktes.
Für die Versicherten wird mit Einlagen, Spargutschriften und Zinsen ein individuelles Sparguthaben gebildet, welches im Zeitpunkt des Altersrücktritts in eine Altersrente umgewandelt wird. Die Höhe der jährlichen Spargutschriften wird im Vorsorgeplan festgelegt.
Der Swiss Performance Index (SPI) enthält alle an der Schweizer Börse zugelassenen Titel.
Abkürzung für: Systematische Sammlung des Bundesrechts
Gemäss Art. 712a ZGB gehört zu jeder Stockwerkeinheit unter anderem das Recht des Eigentümers, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen.
Vereinbarung zwischen Parteien, die den Austausch künftiger Zahlungsströme umfasst.
Swiss GAAP FER 26 regelt die Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. Ein Abschluss nach diesem Standard umfasst die Bilanz, die Betriebsrechnung und den Anhang.
Falls Ihr Arbeitgeber keine Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung anbietet, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für den Lohnausfall infolge Krankheit, Unfall und Mutterschaft versichern.
Die technischen Grundlagen dienen zur Bewertung der künftigen versicherungstechnischen Verpflichtungen einer Pensionskasse und basieren auf biometrischen Merkmalen: die Wahrscheinlichkeit zu sterben, verheiratet zu sein oder invalid zu werden.
Diese Rückstellungen dienen der Absicherung von bereits bekannten, absehbaren oder Schwankungen unterliegenden Verpflichtungen der Kasse. Sie werden unabhängig von der finanziellen Situation der APK gebildet.
Mit dem technischen Zinssatz wird der heutige Wert der künftigen Rentenverpflichtungen berechnet. Die Höhe des technischen Zinssatzes ergibt sich aus der Einschätzung der langfristig erwarteten Entwicklung des Vermögensertrags, der Struktur des Versichertenbestandes sowie der finanziellen Lage der Kasse.
Mit dem technischen Zinssatz wird der heutige Wert der künftigen Rentenverpflichtungen berechnet. Die Höhe des technischen Zinssatzes ergibt sich aus der Einschätzung der langfristig erwarteten Entwicklung des Vermögensertrags, der Struktur des Versichertenbestandes sowie der finanziellen Lage der Kasse.
Mit dem technischen Zinssatz wird der heutige Wert der künftigen Rentenverpflichtungen berechnet. Die Höhe des technischen Zinssatzes ergibt sich aus der Einschätzung der langfristig erwarteten Entwicklung des Vermögensertrags, der Struktur des Versichertenbestandes sowie der finanziellen Lage der Kasse.
Nach dem zurückgelegten 58. Altersjahr kann der Altersrücktritt in maximal drei Teilschritten erfolgen. Voraussetzung ist pro Teilschritt eine Reduktion des Beschäftigungsgrades um mindestens 20 % der Normalarbeitszeit.
Die Total Expense Ratio (TER) ist eine Kennzahl. Sie sagt aus, welcher Prozentsatz dem Anlageprodukt direkt als Kosten belastet wird.
Ort, an dem Wertpapiere, Waren, Währungen etc. zu einem heute fixierten Preis (= Verpflichtung) auf einen zukünftigen Termin (= Fälligkeit der Zahlung) gehandelt werden.
Stirbt eine versicherte Person, steht ein Todesfallkapital zu:
a) der Witwe oder dem Witwer, der eingetragenen Partnerin oder dem eingetragenen Partner, Überlebende nicht eingetragener Partnerinnen oder Partner, wenn sie gemäss Art. 35 Abs. 1 des Vorsorgereglementes rentenberechtigt sind;
b) bei Fehlen von Begünstigten nach Buchstabe a: natürliche Personen, die von der versicherten Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder der Person die mit der versicherten Person in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss;
c) bei Fehlen von Personen nach den Buchstaben a und b: den Kindern der verstorbenen Person, den Eltern oder den Geschwistern;
d) bei Fehlen von Personen nach den Buchstaben a, b und c: den übrigen gesetzlichen Erben unter Ausschluss des Gemeinwesens.
Die versicherte Person kann durch schriftliche Erklärung an die APK die Verteilung des Todesfallkapitals innerhalb der einzelnen Begünstigtenkategorien nach freiem Ermessen festlegen. Das Todesfallkapital entspricht dem im Todeszeitpunkt vorhandenen Sparguthaben, vermindert um die nach versicherungstechnischen Grundsätzen und für den Todeszeitpunkt berechnete Einlage zur Finanzierung der in Rentenform auszurichtenden Leistungen. Für Begünstigte nach Bst. d reduziert sich der Anspruch um die Hälfte.
Im Todesfall vor Pensionierung werden die persönlich geleisteten Einkäufe bei der APK vollumfänglich als zusätzliches Todesfallkapital an die Hinterbliebenen zurückbezahlt.
Das Vorsorgereglement (VR) der APK kennt beim Tod der versicherten Person Rentenleistungen für:
Weitere Leistung: Todesfallkapital (Art. 38 VR); siehe "Todesfallkapital".
Beim Altersrücktritt kann für die Dauer bis zum ordentlichen Rentenalter der AHV die Ausrichtung einer Überbrückungsrente beantragt werden. Die Überbrückungsrente darf höchstens der maximalen AHV-Altersrente entsprechen. Das Sparguthaben wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen gekürzt. Die Kürzung des Sparguthabens entfällt im Umfang der Vorfinanzierung der Überbrückungsrente über das Zusatzsparkonto.
Guthaben, die die gesetzlichen Minimalleistungen übersteigen.
Die eingehenden Beiträge werden unmittelbar für die Versicherungsleistungen (Renten, Taggelder etc.) verwendet. Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner, weshalb auch von einem Generationenvertrag gesprochen wird.
Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz multipliziert wird. Der Umwandlungssatz beinhaltet Prognosen zur Lebenserwartung und zur Rendite, die mit dem noch vorhandenen Sparguthaben erzielt werden kann.
Todesfall- und Invalidenleistungen werden gekürzt, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen.
siehe Kapitalanlagen
Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital wird für den Erwerb oder als zusätzliche Sicherstellung der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum verpfändet.
Arbeitnehmende, die beitragspflichtig sind oder den Altersrücktritt aufgeschoben haben
Arbeitnehmende, die beitragspflichtig sind oder den Altersrücktritt aufgeschoben haben
Der um den Koordinationsabzug verminderte anrechenbare Lohn, massgebend für die Berechnung der Beiträge und Leistungen
siehe Technische Grundlagen
Jener Teil des Vorsorgekapitals, der nicht durch Reinvermögen finanziert bzw. gedeckt ist.
siehe Technischer Zins
Statistisches Mass für die Preisschwankungen des Basiswertes. Je stärker die Preisausschläge, umso höher die Volatilität.
Eine solche liegt vor, wenn das verfügbare Vermögen der Vorsorgeeinrichtung dem versicherungstechnisch benötigten Vorsorgekapital entspricht und der Deckungsgrad (Verhältnis beider Grössen) somit mindestens
100 % ist.
Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital wird für den Erwerb oder die Amortisation der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum ausbezahlt. Der Vorbezug bewirkt eine Verminderung des Sparguthabens und somit eine Kürzung der späteren Altersleistungen.
Die Versicherten erhalten jährlich einen Vorsorgeausweis, der sie über ihre Leistungsansprüche, den versicherten Lohn, den Beitragssatz und ihr Sparguthaben informiert.
Erforderliches Kapital, um die reglementarischen Leistungsverpflichtungen abzudecken
Erforderliches Kapital für die Finanzierung aller am 31. Dezember des Berichtsjahres laufenden Renten
Entspricht dem Total der Austrittsleistungen, die auszurichten wären, wenn alle Versicherten per 31. Dezember des Berichtsjahres aus der Kasse austreten würden
Leistungen, die die Vorsorgeeinrichtung bei den Ereignissen Alter, Tod und Invalidität erbringt.
Enthält die arbeitgeberspezifischen Bestimmungen, z.B. die Definition des versicherten Lohns, die Höhe der Risikoleistungen und das ordentliche Pensionierungsalter. Zudem sind darin Höhe und Aufteilung der Spar- und Risikobeiträge festgelegt.
Das Vorsorgereglement ist für alle angeschlossenen Arbeitgeber gültig und bildet die Basis für den gewählten Vorsorgeplan. Es enthält Bestimmungen über die Finanzierung und die Leistungen der APK.
Das paritätische Organ der APK. Es setzt sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgebenden zusammen.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vollendung des 58. Altersjahres können Altersleistungen ausgerichtet werden.
Technische Grundlagen, die auf den Beobachtungen der zehn vorhergehenden Jahre von 21 öffentlich-rechtlichen Pensionskassen basieren (auch der APK)
Die technischen Grundlagen VZ 2015 basieren auf Datenmaterial der letzten fünf Jahre. Die APK verwendet diese Grundlagen erstmals in der Jahresrechnung 2018.
Die Gesamtheit der Anlagen (z.B. in Aktien, Obligationen, Fonds etc.) eines Investors (Person, Bank, Pensionskasse ...)
Die Wertschwankungsreserve (WSR) bezweckt den Ausgleich von Schwankungen auf dem Anlagevermögen. Ab einem BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent wird als Erstes die WSR gebildet. Eine einmal vollständig gebildete WSR soll in schlechten Anlagejahren einen dämpfenden Effekt haben und möglichst verhindern, dass die Kasse in eine Unterdeckung gerät.
Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital kann für den Erwerb oder die Amortisation der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum ausbezahlt oder verpfändet werden.
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Systematische Sammlung des Bundesrechts: SR 210)
Der Zinssatz für das Sparguthaben wird jährlich von der APK aufgrund der Ertragsmöglichkeiten auf den Vermögensanlagen und der Wertschwankungsreserve der APK sowie unter Berücksichtigung von § 20 Abs. 2 Pensionskassendekret festgelegt (vgl. Vorsorgereglement APK, Art. 27 Abs. 3).
Die Versicherten können unter Vorbehalt von Art. 13 Abs. 3 Vorsorgereglement (Vorbezüge für Wohneigentumsförderung zurückbezahlt) ein Zusatzsparkonto eröffnen, mit dem je nach Wahl der Versicherten finanziert wird:
a) der Auskauf der Kürzung der Altersleistungen infolge vorzeitiger Pensionierung; und/oder
b) die Überbrückungsrente nach Art. 31 Vorsorgereglement (beim Altersrücktritt bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV).