Glossar - APK
 
 

Glossar

AHV

Eidg. Alters- und Hinterlassenenversicherung


AHV

Eidg. Alters- und Hinterlassenenversicherung


AHV-Altersrente

Altersleistungen der 1. Säule


AHV-Altersrente

Altersleistungen der 1. Säule


ALM-Studie (Asset & Liability Management)

Periodische Überprüfung der mittel- und langfristigen Übereinstimmung der Vermögensanlagen mit den Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung. Ziel ist die Festlegung einer auf Leistungsziele, Risikofähigkeit und Risikobereitschaft der Pensionskasse und deren Risikoträger (Versicherte und Arbeitgeber) zugeschnittenen Anlagestrategie.


ALM-Studie (Asset & Liability Management)

Periodische Überprüfung der mittel- und langfristigen Übereinstimmung der Vermögensanlagen mit den Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung. Ziel ist die Festlegung einer auf Leistungsziele, Risikofähigkeit und Risikobereitschaft der Pensionskasse und deren Risikoträger (Versicherte und Arbeitgeber) zugeschnittenen Anlagestrategie.


Altersleistungen

Leistungen bei Erreichen des Rentenalters mehr...


Altersleistungen

Leistungen bei Erreichen des Rentenalters mehr...


Altersrente

Ab dem Zeitpunkt der Pensionierung erhalten die versicherten Personen eine monatliche Auszahlung einer Altersrente. Der frühstmögliche Pensionierungszeitpunkt ist ab dem 58. Altersjahr. Das bis zur Pensionierung angesparte Guthaben wird anhand des Umwandlungssatzes in eine jährliche Altersrente umgewandelt (Altersguthaben x Umwandlungssatz = Altersrente).


Altersrente

Ab dem Zeitpunkt der Pensionierung erhalten die versicherten Personen eine monatliche Auszahlung einer Altersrente. Der frühstmögliche Pensionierungszeitpunkt ist ab dem 58. Altersjahr. Das bis zur Pensionierung angesparte Guthaben wird anhand des Umwandlungssatzes in eine jährliche Altersrente umgewandelt (Altersguthaben x Umwandlungssatz = Altersrente).


Anlagestrategie

Diese legt fest, zu welchen Zielwerten das Vermögen langfristig in die verschiedenen Anlagekategorien (z.B. Obligationen, Aktien, Immobilien) investiert werden soll. Mit der Anlagestrategie werden bis 90 Prozent des künftigen Anlageerfolges vorbestimmt.


Anlagestrategie

Diese legt fest, zu welchen Zielwerten das Vermögen langfristig in die verschiedenen Anlagekategorien (z.B. Obligationen, Aktien, Immobilien) investiert werden soll. Mit der Anlagestrategie werden bis 90 Prozent des künftigen Anlageerfolges vorbestimmt.


Anrechenbarer Lohn

Dieser entspricht dem AHV-Jahreslohn ohne Lohnbestandteile, die nur gelegentlich anfallen.


Anrechenbarer Lohn

Dieser entspricht dem AHV-Jahreslohn ohne Lohnbestandteile, die nur gelegentlich anfallen.


Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht

Die APK wurde per 1. Januar 2008 auf einen BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent ausfinanziert sowie zusätzlich mit der notwendigen Wertschwankungsreserve ausgestattet. Diese wird gemäss Pensionskassendekret (§ 20) als zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht geführt. Als Folge der Unterdeckung per Ende 2008 wurde sie in eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung umgewandelt.


Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht

Die APK wurde per 1. Januar 2008 auf einen BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent ausfinanziert sowie zusätzlich mit der notwendigen Wertschwankungsreserve ausgestattet. Diese wird gemäss Pensionskassendekret (§ 20) als zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht geführt. Als Folge der Unterdeckung per Ende 2008 wurde sie in eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung umgewandelt.


Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR), ordentliche

Gemäss dem Reglement über die ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserve führt die APK für die angeschlossenen Arbeitgeber entsprechende Konti. Diese werden durch freiwillige Vorauszahlungen der Arbeitgeber geäufnet und können zur Bezahlung von künftigen Forderungen der APK verwendet werden. Eine Rückzahlung an die Arbeitgeber ist ausgeschlossen.


Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR), ordentliche

Gemäss dem Reglement über die ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserve führt die APK für die angeschlossenen Arbeitgeber entsprechende Konti. Diese werden durch freiwillige Vorauszahlungen der Arbeitgeber geäufnet und können zur Bezahlung von künftigen Forderungen der APK verwendet werden. Eine Rückzahlung an die Arbeitgeber ist ausgeschlossen.


ASIP

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 1‘000 Pensionskassen. Die APK ist ASIP-Mitglied.


ASIP

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 1‘000 Pensionskassen. Die APK ist ASIP-Mitglied.


Asset

Aktiven, Vermögenswert einer Pensionskasse


Asset

Aktiven, Vermögenswert einer Pensionskasse


Asset Allocation

Aufteilung des Vermögens auf die wichtigsten Anlagekategorien und nach Währungen und Ländern


Asset Allocation

Aufteilung des Vermögens auf die wichtigsten Anlagekategorien und nach Währungen und Ländern


ATSG

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1)


ATSG

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1)


Aufgeschobener Altersrücktritt

Weiterführung des Arbeitsverhältnisses über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus.


Aufgeschobener Altersrücktritt

Weiterführung des Arbeitsverhältnisses über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus.


Aufsichtsbehörde

Die vom BVG in Art. 61 Abs. 1 vorgeschriebene kantonale Aufsicht wird durch die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSA), Aarau, wahrgenommen.


Aufsichtsbehörde

Die vom BVG in Art. 61 Abs. 1 vorgeschriebene kantonale Aufsicht wird durch die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSA), Aarau, wahrgenommen.


Ausgabenumlageverfahren

Finanzierungsmethode der 1. Säule: die eingehenden Beiträge werden unmittelbar für die Versicherungsleistungen (Renten, Taggelder, etc.) verwendet. Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner, weshalb auch von einem Generationenvertrag gesprochen wird.


Ausgabenumlageverfahren

Finanzierungsmethode der 1. Säule: die eingehenden Beiträge werden unmittelbar für die Versicherungsleistungen (Renten, Taggelder, etc.) verwendet. Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner, weshalb auch von einem Generationenvertrag gesprochen wird.


Ausgleichskasse AHV

Für die Durchführung der AHV und den direkten Kontakt mit den Versicherten und Arbeitgebern sind in erster Linie die Ausgleichskassen der Verbände, der Kantone und des Bundes mit ihren Zweigstellen zuständig. mehr...


Ausgleichskasse AHV

Für die Durchführung der AHV und den direkten Kontakt mit den Versicherten und Arbeitgebern sind in erster Linie die Ausgleichskassen der Verbände, der Kantone und des Bundes mit ihren Zweigstellen zuständig. mehr...


Austrittsleistung

Wer aus der APK austritt, bevor ein Vorsorgefall (Alterspensionierung, Invalidität) eintritt, hat Anspruch auf eine Austrittsleistung. mehr...


Austrittsleistung

Wer aus der APK austritt, bevor ein Vorsorgefall (Alterspensionierung, Invalidität) eintritt, hat Anspruch auf eine Austrittsleistung. mehr...


Bandbreiten

Bandbreiten erlauben dem Portfoliomanager, in einem vorgegebenen Bereich von der festgelegten Anlagestrategie abzuweichen.


Bandbreiten

Bandbreiten erlauben dem Portfoliomanager, in einem vorgegebenen Bereich von der festgelegten Anlagestrategie abzuweichen.


Beiträge

Die Versicherten und die Arbeitgeber leisten während der Versicherungsdauer, längstens jedoch bis zum ordentlichen Pensionierungsalter bzw. bis zum Beginn des Anspruchs auf Beitragsbefreiung nach Art. 44 Vorsorgereglement, Sparbeiträge sowie Beiträge zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität. Die Höhe und die Aufteilung der Spar- und Risikobeiträge in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge wird im Vorsorgeplan festgelegt.


Beiträge

Die Versicherten und die Arbeitgeber leisten während der Versicherungsdauer, längstens jedoch bis zum ordentlichen Pensionierungsalter bzw. bis zum Beginn des Anspruchs auf Beitragsbefreiung nach Art. 44 Vorsorgereglement, Sparbeiträge sowie Beiträge zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität. Die Höhe und die Aufteilung der Spar- und Risikobeiträge in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge wird im Vorsorgeplan festgelegt.


Beitragsbefreiung

Bei ununterbrochener Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit von mindestens 25 % beginnt die Beitragsbefreiung bei Wegfall des Anspruchs auf eine 100%ige Lohnfortzahlung oder entsprechende Versicherungsleistungen, frühestens aber nach drei Monaten und spätestens nach einem Jahr.


Beitragsbefreiung

Bei ununterbrochener Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit von mindestens 25 % beginnt die Beitragsbefreiung bei Wegfall des Anspruchs auf eine 100%ige Lohnfortzahlung oder entsprechende Versicherungsleistungen, frühestens aber nach drei Monaten und spätestens nach einem Jahr.


Beitragsprimat

Aus den von Versicherten und Arbeitgebern einbezahlten Beiträgen und Einlagen sowie dem Zins ergeben sich die Altersleistungen. Im Beitragsprimat ist die Höhe der Beiträge im Vorsorgeplan festgelegt.


Beitragsprimat

Aus den von Versicherten und Arbeitgebern einbezahlten Beiträgen und Einlagen sowie dem Zins ergeben sich die Altersleistungen. Im Beitragsprimat ist die Höhe der Beiträge im Vorsorgeplan festgelegt.


Benchmark

Vergleichskriterium/Messlatte für die erzielte Performance


Benchmark

Vergleichskriterium/Messlatte für die erzielte Performance


Berufliche Vorsorge

Auch als 2. Säule bezeichnet. Die Idee des auf drei Säulen beruhenden Vorsorgesystems ist, dass die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise erlauben sollen.


Berufliche Vorsorge

Auch als 2. Säule bezeichnet. Die Idee des auf drei Säulen beruhenden Vorsorgesystems ist, dass die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise erlauben sollen.


BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40)


BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40)


BVG-Altersguthaben

Das Altersguthaben gemäss BVG entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenem Minimum gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und ist in der Austrittsleistung gemäss Art. 15 Freizügigkeitsgesetz (FZG) enthalten.


BVG-Altersguthaben

Das Altersguthaben gemäss BVG entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenem Minimum gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und ist in der Austrittsleistung gemäss Art. 15 Freizügigkeitsgesetz (FZG) enthalten.


BVG-Deckungsgrad

Der BVG-Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV 2. Er ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen. Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind.

 

Der BVG-Deckungsgrad ist von allen Vorsorgeeinrichtungen einheitlich zu ermitteln. Eine annäherungsweise Vergleichbarkeit des Deckungsgrads von verschiedenen Pensionskassen ist nur dann möglich, wenn diese im Rahmen der Bilanzierung u.a. auch den gleichen technischen Zinssatz anwenden. Dieser beeinflusst die Höhe der Verpflichtungen massgeblich.


BVG-Deckungsgrad

Der BVG-Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV 2. Er ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen. Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind.

 

Der BVG-Deckungsgrad ist von allen Vorsorgeeinrichtungen einheitlich zu ermitteln. Eine annäherungsweise Vergleichbarkeit des Deckungsgrads von verschiedenen Pensionskassen ist nur dann möglich, wenn diese im Rahmen der Bilanzierung u.a. auch den gleichen technischen Zinssatz anwenden. Dieser beeinflusst die Höhe der Verpflichtungen massgeblich.


BVV 2

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.441.1)


BVV 2

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.441.1)


Commodities

Anlagen in Rohstoffe wie Gold, Silber, Erdöl, Getreide oder Kaffee


Commodities

Anlagen in Rohstoffe wie Gold, Silber, Erdöl, Getreide oder Kaffee


Corporate Governance

Gesamtheitliche Grundsätze auf der obersten Unternehmensebene, die auf das Aktionärsinteresse ausgerichtet sind: Mit diesen sind, unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz, Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anzustreben.


Corporate Governance

Gesamtheitliche Grundsätze auf der obersten Unternehmensebene, die auf das Aktionärsinteresse ausgerichtet sind: Mit diesen sind, unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz, Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anzustreben.


Custodian Fees

Gebühren für die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren (Depotgebühren)


Custodian Fees

Gebühren für die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren (Depotgebühren)


Deckungsgrad BVG

Der BVG-Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV 2. Er ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen. Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind.

 

Der BVG-Deckungsgrad ist von allen Vorsorgeeinrichtungen einheitlich zu ermitteln. Eine annäherungsweise Vergleichbarkeit des Deckungsgrads von verschiedenen Pensionskassen ist nur dann möglich, wenn diese im Rahmen der Bilanzierung u. a. auch den gleichen technischen Zinssatz anwenden. Dieser beeinflusst die Höhe der Verpflichtungen massgeblich.


Deckungsgrad BVG

Der BVG-Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV 2. Er ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen. Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind.

 

Der BVG-Deckungsgrad ist von allen Vorsorgeeinrichtungen einheitlich zu ermitteln. Eine annäherungsweise Vergleichbarkeit des Deckungsgrads von verschiedenen Pensionskassen ist nur dann möglich, wenn diese im Rahmen der Bilanzierung u. a. auch den gleichen technischen Zinssatz anwenden. Dieser beeinflusst die Höhe der Verpflichtungen massgeblich.


Deckungskapital

siehe Vorsorgekapital


Deckungskapital

siehe Vorsorgekapital


Delegierte

Die Delegiertenversammlung besteht aus 100 Delegierten, die durch ihre Wahlkreise gewählt werden. Als Delegierte sind nur aktive Versicherte wählbar.


Delegierte

Die Delegiertenversammlung besteht aus 100 Delegierten, die durch ihre Wahlkreise gewählt werden. Als Delegierte sind nur aktive Versicherte wählbar.


Delegiertenversammlung

Das wichtigste Geschäft der Delegiertenversammlung ist die Wahl der Hälfte des Vorstandes. Sie wird jährlich vom Vorstand über den Geschäftsverlauf orientiert. Zudem nimmt sie Kenntnis vom Jahresbericht und von der Jahresrechnung sowie vom Bericht der Revisionsstelle und des anerkannten Experten.


Delegiertenversammlung

Das wichtigste Geschäft der Delegiertenversammlung ist die Wahl der Hälfte des Vorstandes. Sie wird jährlich vom Vorstand über den Geschäftsverlauf orientiert. Zudem nimmt sie Kenntnis vom Jahresbericht und von der Jahresrechnung sowie vom Bericht der Revisionsstelle und des anerkannten Experten.


Demographisches Verhältnis

Verhältniszahl zwischen Versicherten und Renten beziehenden Personen


Demographisches Verhältnis

Verhältniszahl zwischen Versicherten und Renten beziehenden Personen


Derivate

Finanzkontrakte, deren Wert vom Preis eines Basiswerts abgeleitet wird.


Derivate

Finanzkontrakte, deren Wert vom Preis eines Basiswerts abgeleitet wird.


Discounted-Cashflow-Methode (DCF)

Das Ertragspotenzial einer Liegenschaft wird auf der Basis künftiger Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Die jährlichen Zahlungsströme werden auf den Bewertungsstichtag abdiskontiert.


Discounted-Cashflow-Methode (DCF)

Das Ertragspotenzial einer Liegenschaft wird auf der Basis künftiger Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Die jährlichen Zahlungsströme werden auf den Bewertungsstichtag abdiskontiert.


Diversifikation

Diversifikation bedeutet die möglichst breite Streuung der Investitionen auf unterschiedliche Märkte, Branchen, Währungsräume und Titel mit dem Ziel, die Risiken zu reduzieren.


Diversifikation

Diversifikation bedeutet die möglichst breite Streuung der Investitionen auf unterschiedliche Märkte, Branchen, Währungsräume und Titel mit dem Ziel, die Risiken zu reduzieren.


Double Dip

Schrumpft die Wirtschaft über mindestens zwei Quartale, spricht man von einer Rezession. Folgt nach einer kurzen Erholungsphase wieder eine Rezession, ist dies ein sog. "Double Dip".


Double Dip

Schrumpft die Wirtschaft über mindestens zwei Quartale, spricht man von einer Rezession. Folgt nach einer kurzen Erholungsphase wieder eine Rezession, ist dies ein sog. "Double Dip".


Duration

Die «einfache Duration» ist die Kennzahl für die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer einer einzelnen festverzinslichen Wertpapieranlage (z. B. Obligation). Die «modifizierte Duration» zeigt hingegen die prozentuale Kursänderung einer Anleihe bei einer Veränderung der Marktzinsen und somit das Zinsrisiko an.


Duration

Die «einfache Duration» ist die Kennzahl für die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer einer einzelnen festverzinslichen Wertpapieranlage (z. B. Obligation). Die «modifizierte Duration» zeigt hingegen die prozentuale Kursänderung einer Anleihe bei einer Veränderung der Marktzinsen und somit das Zinsrisiko an.


Eingetragene Partnerschaft

Partnerschaft im Sinne des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.


Eingetragene Partnerschaft

Partnerschaft im Sinne des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.


Einkauf

Vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters kann sich die versicherte Person mittels persönlicher Einlagen in die reglementarischen Vorsorgeleistungen einkaufen; die Einlagen werden ihrem Sparguthaben gutgeschrieben. Freiwillige Einkäufe können erst vorgenommen werden, wenn Vorbezüge für Wohneigentumsförderung zurückbezahlt sind.

Im Todesfall vor Pensionierung werden die persönlich geleisteten Einkäufe bei der APK vollumfänglich als Todesfallkapital an die Hinterbliebenen zurückbezahlt.


Einkauf

Vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters kann sich die versicherte Person mittels persönlicher Einlagen in die reglementarischen Vorsorgeleistungen einkaufen; die Einlagen werden ihrem Sparguthaben gutgeschrieben. Freiwillige Einkäufe können erst vorgenommen werden, wenn Vorbezüge für Wohneigentumsförderung zurückbezahlt sind.

Im Todesfall vor Pensionierung werden die persönlich geleisteten Einkäufe bei der APK vollumfänglich als Todesfallkapital an die Hinterbliebenen zurückbezahlt.


Eintritt

Beginn des Vorsorgeverhältnisses


Eintritt

Beginn des Vorsorgeverhältnisses


Eintrittsleistungen

Austrittsleistung der früheren Vorsorgeeinrichtungen und aufgelöste Guthaben bei Freizügig-keitseinrichtungen (Freizügigkeitskonto, Freizügigkeitspolice).


Eintrittsleistungen

Austrittsleistung der früheren Vorsorgeeinrichtungen und aufgelöste Guthaben bei Freizügig-keitseinrichtungen (Freizügigkeitskonto, Freizügigkeitspolice).


Eintrittsschwelle

Definiert die Untergrenze des versicherungspflichtigen Jahreseinkommens.


Eintrittsschwelle

Definiert die Untergrenze des versicherungspflichtigen Jahreseinkommens.


Eintrittsschwelle gemäss BVG

Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 3/4 der maximalen einfachen AHV-Altersrente beziehen, sind in der beruflichen Vorsorge obligatorisch zu versichern. Der Jahreslohn entspricht dem massgebenden Lohn gemäss AHV-Gesetzgebung.


Eintrittsschwelle gemäss BVG

Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 3/4 der maximalen einfachen AHV-Altersrente beziehen, sind in der beruflichen Vorsorge obligatorisch zu versichern. Der Jahreslohn entspricht dem massgebenden Lohn gemäss AHV-Gesetzgebung.


Emerging Markets

Wirtschaftsregionen von Schwellenländern


Emerging Markets

Wirtschaftsregionen von Schwellenländern


Experte für die berufliche Vorsorge

Das BVG schreibt den Vorsorgeeinrichtungen in Art. 53 Abs. 2 vor, dass sie einen anerkannten Experten bezeichnen müssen, welcher die versicherungstechnischen Grundlagen der Kasse bestimmt und prüft, ob die Vorsorgeeinrichtung die gegenüber ihren Versicherten eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann. Der versicherungstechnische Experte der APK ist Aon Hewitt (Switzerland) SA, Zürich.


Experte für die berufliche Vorsorge

Das BVG schreibt den Vorsorgeeinrichtungen in Art. 53 Abs. 2 vor, dass sie einen anerkannten Experten bezeichnen müssen, welcher die versicherungstechnischen Grundlagen der Kasse bestimmt und prüft, ob die Vorsorgeeinrichtung die gegenüber ihren Versicherten eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann. Der versicherungstechnische Experte der APK ist Aon Hewitt (Switzerland) SA, Zürich.


FER 26

Swiss GAAP FER 26 regelt die Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. Ein Abschluss nach diesem Standard umfasst die Bilanz, die Betriebsrechnung und den Anhang.


FER 26

Swiss GAAP FER 26 regelt die Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. Ein Abschluss nach diesem Standard umfasst die Bilanz, die Betriebsrechnung und den Anhang.


Festhypotheken

Die Festhypothek wird mit mit einer fixen Laufzeit abgeschlossen. Die Festhypothek unterliegt nicht den Schwankungen am Geld- und Kapitalmarkt. Sie bietet daher die Sicherheit, dass die Zinsbelastung während der gesamten Laufzeit stabil bleibt.


Festhypotheken

Die Festhypothek wird mit mit einer fixen Laufzeit abgeschlossen. Die Festhypothek unterliegt nicht den Schwankungen am Geld- und Kapitalmarkt. Sie bietet daher die Sicherheit, dass die Zinsbelastung während der gesamten Laufzeit stabil bleibt.


freiwillige Versicherung

Personen, welche ihr Erwerbseinkommen infolge fehlender Voraussetzungen nicht bei einer Pensionskasse versichern können, haben die Möglichkeit die freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu prüfen. Weitere Informationen finden sich unter www.aeis.ch.


freiwillige Versicherung

Personen, welche ihr Erwerbseinkommen infolge fehlender Voraussetzungen nicht bei einer Pensionskasse versichern können, haben die Möglichkeit die freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu prüfen. Weitere Informationen finden sich unter www.aeis.ch.


Freizügigkeitskonto

Durch eine Freizügigkeitsstiftung einer Bank geführtes Konto mit dem Zweck, das durch Freizügigkeit anfallende Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und zu verwalten.


Freizügigkeitskonto

Durch eine Freizügigkeitsstiftung einer Bank geführtes Konto mit dem Zweck, das durch Freizügigkeit anfallende Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und zu verwalten.


Freizügigkeitspolice

Mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Der Rückkauf ist nur bei Übertragung in eine Pensionskasse möglich, bzw. bei den gesetzlich zugelassenen Fällen (Vorsorgefall).


Freizügigkeitspolice

Mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Der Rückkauf ist nur bei Übertragung in eine Pensionskasse möglich, bzw. bei den gesetzlich zugelassenen Fällen (Vorsorgefall).


FW

Fremdwährungen


FW

Fremdwährungen


FZG

Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.42)


FZG

Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.42)


FZV

Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung; SR 831.425)


FZV

Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung; SR 831.425)


Geldmarkt

An den Finanzmärkten unterscheidet man zwischen kurzfristiger und langfristiger Finanzierung. Die langfristige Finanzierung erfolgt am Kapitalmarkt, die kurzfristige Finanzierung über den Geldmarkt.


Geldmarkt

An den Finanzmärkten unterscheidet man zwischen kurzfristiger und langfristiger Finanzierung. Die langfristige Finanzierung erfolgt am Kapitalmarkt, die kurzfristige Finanzierung über den Geldmarkt.


Global Custodian

Depotbank, die ein Dienstleistungpaket zur zentralen Verwahrung und Verwaltung (Global Custody) grosser, weltweit diversifizierter Wertschriftenportfolios anbietet


Global Custodian

Depotbank, die ein Dienstleistungpaket zur zentralen Verwahrung und Verwaltung (Global Custody) grosser, weltweit diversifizierter Wertschriftenportfolios anbietet


Good Governance

Klare Rollenteilung und Kontrolle innerhalb von Unternehmen


Good Governance

Klare Rollenteilung und Kontrolle innerhalb von Unternehmen


Hauptberuflich/Haupterwerb

Als hauptberufliche Tätigkeit gilt im Vergleich von mehreren Tätigkeiten (Arbeitnehmende oder Selbständigerwerbende) diejenige Tätigkeit, mit der im Vergleich mit den anderen Tätigkeiten ein mindestens doppelt so hohes Jahreseinkommen oder mindestens doppelt so viel Arbeitszeit aufgewendet wird.


Hauptberuflich/Haupterwerb

Als hauptberufliche Tätigkeit gilt im Vergleich von mehreren Tätigkeiten (Arbeitnehmende oder Selbständigerwerbende) diejenige Tätigkeit, mit der im Vergleich mit den anderen Tätigkeiten ein mindestens doppelt so hohes Jahreseinkommen oder mindestens doppelt so viel Arbeitszeit aufgewendet wird.


Hedge Funds

Das Ziel eines Hedge Funds ist es, eine positive Rendite zu erzielen, und dies unabhängig von den laufenden Entwicklungen an den Finanzmärkten.


Hedge Funds

Das Ziel eines Hedge Funds ist es, eine positive Rendite zu erzielen, und dies unabhängig von den laufenden Entwicklungen an den Finanzmärkten.


Hedged

Gehedgte Anlagen sind gegen Wechselkursveränderungen abgesichert.


Hedged

Gehedgte Anlagen sind gegen Wechselkursveränderungen abgesichert.


Immobilienanlagen

Kapitalanlage in Liegenschaften


Immobilienanlagen

Kapitalanlage in Liegenschaften


Infrastruktur-Projekte

Investitionen in Einrichtungen, die für den Bestand, das Wachstum und die Entwicklung einer Volkswirtschaft notwendig sind (z. B. Wasserversorgung). Damit sollen attraktive, langfristig stabile und weitgehend vor Inflation geschützte Erträge erwirtschaftet werden.


Infrastruktur-Projekte

Investitionen in Einrichtungen, die für den Bestand, das Wachstum und die Entwicklung einer Volkswirtschaft notwendig sind (z. B. Wasserversorgung). Damit sollen attraktive, langfristig stabile und weitgehend vor Inflation geschützte Erträge erwirtschaftet werden.


Invalidenrenten

Die Höhe der vollen Invalidenrente wird in Prozenten des versicherten Lohnes im Vorsorgeplan festgelegt. Die Höhe der Teilinvalidenrente entspricht der vollen Invalidenrente, multipliziert mit dem Invaliditätsgrad. Personen haben Anspruch auf:


a) eine volle Invalidenrente, wenn sie im Sinne der IV zu mindestens 70 % invalid sind;
b) eine Teilinvalidenrente, wenn sie im Sinne der IV zu mindestens 25 % und zu weniger als 70 % invalid sind.

 

Die Invalidenrente wird am Monatsende nach Vollendung des 65. Altersjahres aufgrund des Sparguthabens, welches für Invalidenrentnerinnen und -rentner aufgrund des letzten versicherten Lohnes weiter geäufnet wird, als Altersrente neu berechnet.


Invalidenrenten

Die Höhe der vollen Invalidenrente wird in Prozenten des versicherten Lohnes im Vorsorgeplan festgelegt. Die Höhe der Teilinvalidenrente entspricht der vollen Invalidenrente, multipliziert mit dem Invaliditätsgrad. Personen haben Anspruch auf:


a) eine volle Invalidenrente, wenn sie im Sinne der IV zu mindestens 70 % invalid sind;
b) eine Teilinvalidenrente, wenn sie im Sinne der IV zu mindestens 25 % und zu weniger als 70 % invalid sind.

 

Die Invalidenrente wird am Monatsende nach Vollendung des 65. Altersjahres aufgrund des Sparguthabens, welches für Invalidenrentnerinnen und -rentner aufgrund des letzten versicherten Lohnes weiter geäufnet wird, als Altersrente neu berechnet.


Invalidität (gemäss Definition Vorsorgereglement APK)

Aufgrund der Bestimmungen im Vorsorgereglement der APK liegt eine Invalidität vor, wenn die versicherten Personen kumulativ:

a) ihre Erwerbsfähigkeit nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen der IV wieder herstellen, erhalten oder verbessern können; und
b) während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 25 % arbeitsunfähig gewesen sind; und
c) nach Ablauf dieses Jahres zu mindestens 25 % invalid sind und das ordentliche Pensionierungsalter noch nicht erreicht haben; und
d) die übrigen Voraussetzungen nach Art. 23 BVG erfüllen.


Invalidität (gemäss Definition Vorsorgereglement APK)

Aufgrund der Bestimmungen im Vorsorgereglement der APK liegt eine Invalidität vor, wenn die versicherten Personen kumulativ:

a) ihre Erwerbsfähigkeit nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen der IV wieder herstellen, erhalten oder verbessern können; und
b) während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 25 % arbeitsunfähig gewesen sind; und
c) nach Ablauf dieses Jahres zu mindestens 25 % invalid sind und das ordentliche Pensionierungsalter noch nicht erreicht haben; und
d) die übrigen Voraussetzungen nach Art. 23 BVG erfüllen.


IV

Eidg. Invalidenversicherung


IV

Eidg. Invalidenversicherung


Kapitalanlagen

Das in der Pensionskasse angesparte Kapital bildet die Grundlage für die Erbringung von Leistungen und ist damit Garant der Sicherheit. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vermögen so verwaltet werden, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet sind (Art. 71 Abs. 1 BVG und Art. 50 ff. BVV 2). Neben der direkten Anlage können die Mittel auch indirekt über Bank-Mandate oder Anlagestiftungen bzw. Anlagefonds angelegt werden.


Kapitalanlagen

Das in der Pensionskasse angesparte Kapital bildet die Grundlage für die Erbringung von Leistungen und ist damit Garant der Sicherheit. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vermögen so verwaltet werden, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet sind (Art. 71 Abs. 1 BVG und Art. 50 ff. BVV 2). Neben der direkten Anlage können die Mittel auch indirekt über Bank-Mandate oder Anlagestiftungen bzw. Anlagefonds angelegt werden.


Kapitalauszahlung (Auszahlung des Alterskapitals)

Auf Antrag der versicherten Person wird die Altersrente ganz oder teilweise als einmaliges Alterskapital ausgerichtet. Die Höhe des gesamten Sparguthabens ist auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen.


Kapitalauszahlung (Auszahlung des Alterskapitals)

Auf Antrag der versicherten Person wird die Altersrente ganz oder teilweise als einmaliges Alterskapital ausgerichtet. Die Höhe des gesamten Sparguthabens ist auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen.


Kapitaldeckungsverfahren

Mit den einbezahlten Beiträgen wird individuelles Sparkapital gebildet. Jede Generation spart für sich selber.


Kapitaldeckungsverfahren

Mit den einbezahlten Beiträgen wird individuelles Sparkapital gebildet. Jede Generation spart für sich selber.


Kernplan

Vorsorgeplan für die Mitglieder des Regierungsrates, die ihr Amt nach dem 31. Dezember 2016 angetreten haben, für die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird. Die Eckwerte des Kernplans stützen sich auf die entsprechenden Vorgaben im Pensionskassendekret ab.


Kernplan

Vorsorgeplan für die Mitglieder des Regierungsrates, die ihr Amt nach dem 31. Dezember 2016 angetreten haben, für die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird. Die Eckwerte des Kernplans stützen sich auf die entsprechenden Vorgaben im Pensionskassendekret ab.


Klumpenrisiko

Kreditgewährung, Beteiligung oder Anlage, deren Grösse das vertretbare Ausmass übersteigt. Die Grundsätze der Risikoverteilung werden missachtet.


Klumpenrisiko

Kreditgewährung, Beteiligung oder Anlage, deren Grösse das vertretbare Ausmass übersteigt. Die Grundsätze der Risikoverteilung werden missachtet.


Kollektiv-Taggeldversicherung

Vom Arbeitgeber für sein Personal abgeschlossene Versicherung, welche den Lohnausfall bei Krankheit und Unfall (teilweise) abdeckt.


Kollektiv-Taggeldversicherung

Vom Arbeitgeber für sein Personal abgeschlossene Versicherung, welche den Lohnausfall bei Krankheit und Unfall (teilweise) abdeckt.


Koordinationsabzug

Betrag, der vom anrechenbaren Lohn in Abzug gebracht wird um den versicherten Lohn zu berechnen. Dies dient zur Koordination der Leistungen der 1. Säule (AHV/IV) mit der 2. Säule (berufliche Vorsorge).


Koordinationsabzug

Betrag, der vom anrechenbaren Lohn in Abzug gebracht wird um den versicherten Lohn zu berechnen. Dies dient zur Koordination der Leistungen der 1. Säule (AHV/IV) mit der 2. Säule (berufliche Vorsorge).


Leistungsprimat

Im Leistungsprimat werden die Leistungen in Prozenten des versicherten Lohns definiert. Bei der APK gilt das Leistungsprimat für die Berechnung von Invaliden-, Witwen-/Witwer- und Waisenrenten.


Leistungsprimat

Im Leistungsprimat werden die Leistungen in Prozenten des versicherten Lohns definiert. Bei der APK gilt das Leistungsprimat für die Berechnung von Invaliden-, Witwen-/Witwer- und Waisenrenten.


Liability

Passiven/Verpflichtungen


Liability

Passiven/Verpflichtungen


Lohnnachgenuss

Der Fachausdruck bezeichnet die Ansprüche der Hinterbliebenen im Todesfall gegenüber dem Arbeitgeber der verstorbenen Person. Rentenleistungen der APK setzen frühestens nach Beendigung der vollen Lohnfortzahlung ein.


Lohnnachgenuss

Der Fachausdruck bezeichnet die Ansprüche der Hinterbliebenen im Todesfall gegenüber dem Arbeitgeber der verstorbenen Person. Rentenleistungen der APK setzen frühestens nach Beendigung der vollen Lohnfortzahlung ein.


Long/Short Strategie

Man erwirbt Aktien, welche im Vergleich zum Markt unterbewertet sind und auf absehbare Zeit Kursgewinne verbuchen werden und hält diese, geht also "Long". Im Gegenzug werden Aktien verkauft, die in der Beurteilung keinen Kurszuwachs versprechen, sondern im Kurs nachgeben werden. Diese Aktien werden "leerverkauft" = "Short". Da man diese Wertschriften nicht besitzt, müssen sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgekauft werden, dann allerdings gemäss Einschätzung zu einem niedrigeren Kurs.


Long/Short Strategie

Man erwirbt Aktien, welche im Vergleich zum Markt unterbewertet sind und auf absehbare Zeit Kursgewinne verbuchen werden und hält diese, geht also "Long". Im Gegenzug werden Aktien verkauft, die in der Beurteilung keinen Kurszuwachs versprechen, sondern im Kurs nachgeben werden. Diese Aktien werden "leerverkauft" = "Short". Da man diese Wertschriften nicht besitzt, müssen sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgekauft werden, dann allerdings gemäss Einschätzung zu einem niedrigeren Kurs.


Marktkapitalisierung

(Börsenkapitalisierung, Börsenwert); Marktpreis einer Aktiengesellschaft, der sich aus der Summe aller Aktien multipliziert mit deren Börsenkurs errechnet.


Marktkapitalisierung

(Börsenkapitalisierung, Börsenwert); Marktpreis einer Aktiengesellschaft, der sich aus der Summe aller Aktien multipliziert mit deren Börsenkurs errechnet.


Marktwert

Die Bewertung aller Anlagen soll bestmöglich den aktuell realisierbaren Marktwert widerspiegeln.


Marktwert

Die Bewertung aller Anlagen soll bestmöglich den aktuell realisierbaren Marktwert widerspiegeln.


Mindestumwandlungssatz

Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ist ein Mindestumwandlungssatz festgelegt. Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz (Prozentsatz) multipliziert wird.


Mindestumwandlungssatz

Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ist ein Mindestumwandlungssatz festgelegt. Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz (Prozentsatz) multipliziert wird.


Mindestzinssatz BVG

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt in der obligatorischen Versicherung einen minimalen Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben vor. Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz jährlich neu fest.


Mindestzinssatz BVG

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt in der obligatorischen Versicherung einen minimalen Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben vor. Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz jährlich neu fest.


Minimallohn

Minimales - auf ein Jahr umgerechnetes - Lohneinkommen, welches für die Versicherung in der beruflichen Vorsorge erreicht werden muss.


Minimallohn

Minimales - auf ein Jahr umgerechnetes - Lohneinkommen, welches für die Versicherung in der beruflichen Vorsorge erreicht werden muss.


Miteigentum

Beim Miteigentum steht jedem Miteigentümer ein Bruchteil am Grundstück zu, welches äusserlich nicht geteilt ist. Jeder Miteigentümer wird mit seiner Quote im Grundbuch eingetragen und kann grundsätzlich über seinen Anteil verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB).


Miteigentum

Beim Miteigentum steht jedem Miteigentümer ein Bruchteil am Grundstück zu, welches äusserlich nicht geteilt ist. Jeder Miteigentümer wird mit seiner Quote im Grundbuch eingetragen und kann grundsätzlich über seinen Anteil verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB).


Mutterschaftsversicherung

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, hat die Mutter ab dem Tag der Niederkunft für mindestens 14 Wochen (98 Tage) Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung (ME) von 80 % des bisherigen, durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Während der Dauer des Mutterschaftsurlaubes wird die Versicherung in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich auf dem bisherigen Niveau unverändert weitergeführt. Wenn die Anspruchsberechtigte in dieser Zeit nicht die volle Lohnfortzahlung erhält, kann sie die Herabsetzung auf die Höhe der ME verlangen.


Mutterschaftsversicherung

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, hat die Mutter ab dem Tag der Niederkunft für mindestens 14 Wochen (98 Tage) Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung (ME) von 80 % des bisherigen, durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Während der Dauer des Mutterschaftsurlaubes wird die Versicherung in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich auf dem bisherigen Niveau unverändert weitergeführt. Wenn die Anspruchsberechtigte in dieser Zeit nicht die volle Lohnfortzahlung erhält, kann sie die Herabsetzung auf die Höhe der ME verlangen.


Nachhaltig

Nachhaltige Entwicklung bedeutet, heutige Bedürfnisse zu befriedigen, ohne die Überlebensfähigkeit zukünftiger Generationen einzuschränken.


Nachhaltig

Nachhaltige Entwicklung bedeutet, heutige Bedürfnisse zu befriedigen, ohne die Überlebensfähigkeit zukünftiger Generationen einzuschränken.


Nicht anrechenbare Lohnbestandteile

Diese werden im Vorsorgeplan aufgeführt. Dazu gehören die nur gelegentlich anfallenden Lohnbestandteile, z.B. Entschädigungen für Überzeit, Dienstaltersgeschenke, Zulagen für vorübergehend übernommene Funktionen, Entschädigungen für ausserordentliche Inkonvenienzen, etc.


Nicht anrechenbare Lohnbestandteile

Diese werden im Vorsorgeplan aufgeführt. Dazu gehören die nur gelegentlich anfallenden Lohnbestandteile, z.B. Entschädigungen für Überzeit, Dienstaltersgeschenke, Zulagen für vorübergehend übernommene Funktionen, Entschädigungen für ausserordentliche Inkonvenienzen, etc.


Nicht eingetragene Partnerschaft

Eheähnliche Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt, die nicht als eingetragene Partnerschaft zu qualifizieren ist.


Nicht eingetragene Partnerschaft

Eheähnliche Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt, die nicht als eingetragene Partnerschaft zu qualifizieren ist.


Nichterwerbstätige

Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen (vgl. Merkblatt 2.03 der eidg. AHV).


Nichterwerbstätige

Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen (vgl. Merkblatt 2.03 der eidg. AHV).


Nominalwert

Der Nominalwert, bzw. Nennwert gibt bei einer Aktie den Wert an, mit der die Aktie am Grundkapital beteiligt ist.


Nominalwert

Der Nominalwert, bzw. Nennwert gibt bei einer Aktie den Wert an, mit der die Aktie am Grundkapital beteiligt ist.


Obligatorische berufliche Vorsorge

Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) definiert einen Mindestumwandlungssatz von 6,8 % im Referenzalter 65 (Frauen: Referenzalter 64). Diese Bestimmung ist aber nur massgebend für die gemäss BVG vorgeschriebenen Mindestleistungen (obligatorischer Teil). Alle von der APK angebotenen Vorsorgepläne sehen jedoch deutlich höhere Leistungen vor (überobligatorischer Teil), als dies gemäss BVG vorgeschrieben ist.


Obligatorische berufliche Vorsorge

Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) definiert einen Mindestumwandlungssatz von 6,8 % im Referenzalter 65 (Frauen: Referenzalter 64). Diese Bestimmung ist aber nur massgebend für die gemäss BVG vorgeschriebenen Mindestleistungen (obligatorischer Teil). Alle von der APK angebotenen Vorsorgepläne sehen jedoch deutlich höhere Leistungen vor (überobligatorischer Teil), als dies gemäss BVG vorgeschrieben ist.


obligatorisches Guthaben

Das obligatorische Altersguthaben entspricht den vorgeschriebenen Mindestleistungen gemäss Gesetz (BVG).


obligatorisches Guthaben

Das obligatorische Altersguthaben entspricht den vorgeschriebenen Mindestleistungen gemäss Gesetz (BVG).


OR

Obligationenrecht (SR 220)


OR

Obligationenrecht (SR 220)


Organisationsreglement

Regelt die Grundzüge der Organisation der Aargauischen Pensionskasse im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften sowie des Pensionskassendekrets


Organisationsreglement

Regelt die Grundzüge der Organisation der Aargauischen Pensionskasse im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften sowie des Pensionskassendekrets


Pensionskassendekret

Dekret über die Aargauische Pensionskasse


Pensionskassendekret

Dekret über die Aargauische Pensionskasse


Performance

Ausdruck für die Wertentwicklung (Wertzuwachs oder Wertverminderung) von Kapitalanlagen unter Mitberücksichtigung der Ertragsausschüttungen


Performance

Ausdruck für die Wertentwicklung (Wertzuwachs oder Wertverminderung) von Kapitalanlagen unter Mitberücksichtigung der Ertragsausschüttungen


PK-Nr.

Referenz-Nummer der Versicherten. Bitte bei jedem Kontakt mit unserer Kasse mitteilen. Sie finden diese Nummer auf all unseren Korrespondenzen und auf dem Vorsorgeausweis.


PK-Nr.

Referenz-Nummer der Versicherten. Bitte bei jedem Kontakt mit unserer Kasse mitteilen. Sie finden diese Nummer auf all unseren Korrespondenzen und auf dem Vorsorgeausweis.


Private Equity

Anlagen in nicht öffentlich gehandelte Aktien von meist jungen Firmen.


Private Equity

Anlagen in nicht öffentlich gehandelte Aktien von meist jungen Firmen.


QE (Quantitative Easing)

Geldmengenausweitung der amerikanischen Zentralbank durch den Aufkauf von Staatsanleihen


QE (Quantitative Easing)

Geldmengenausweitung der amerikanischen Zentralbank durch den Aufkauf von Staatsanleihen


Quellensteuer

Bei ausländischen Staatsangehörigen werden die Steuern direkt an der Quelle - also beim Lohn - in Abzug gebracht. Das selbe Prinzip gilt auch für Rentenbezüger die im Ausland wohnen, oder für die Auszahlung von Austrittsleistungen für im Ausland wohnhafte Personen. Die Vorsorgeeinrichtung ist verpflichtet, die Quellensteuer in diesen Fällen von ihren Auszahlungen in Abzug zu bringen.


Quellensteuer

Bei ausländischen Staatsangehörigen werden die Steuern direkt an der Quelle - also beim Lohn - in Abzug gebracht. Das selbe Prinzip gilt auch für Rentenbezüger die im Ausland wohnen, oder für die Auszahlung von Austrittsleistungen für im Ausland wohnhafte Personen. Die Vorsorgeeinrichtung ist verpflichtet, die Quellensteuer in diesen Fällen von ihren Auszahlungen in Abzug zu bringen.


Rendite

Ertrag einer Kapitalanlage. Die Rendite ist das Verhältnis zwischen dem angelegten Kapital und dessen jährlichem Ertrag. Sie wird in Prozenten des Wertes angegeben. Bei Wertpapieren ergibt sich die Rendite aus dem Verhältnis des Ertrags (Dividende, Zins) zum Börsenkurs.


Rendite

Ertrag einer Kapitalanlage. Die Rendite ist das Verhältnis zwischen dem angelegten Kapital und dessen jährlichem Ertrag. Sie wird in Prozenten des Wertes angegeben. Bei Wertpapieren ergibt sich die Rendite aus dem Verhältnis des Ertrags (Dividende, Zins) zum Börsenkurs.


Rentnerin, Rentner

Person, die Anspruch auf Rentenleistungen der APK hat.


Rentnerin, Rentner

Person, die Anspruch auf Rentenleistungen der APK hat.


Revisionsstelle

Juristische oder natürliche Person, welcher die jährliche Kontrolle der Rechnungslegung und Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung übertragen wird. Die Aufgaben der Kontrollstelle sind in Art. 52c BVG und Art. 35 BVV 2 umschrieben. Die Revisionsstelle der APK ist KPMG, Bern.


Revisionsstelle

Juristische oder natürliche Person, welcher die jährliche Kontrolle der Rechnungslegung und Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung übertragen wird. Die Aufgaben der Kontrollstelle sind in Art. 52c BVG und Art. 35 BVV 2 umschrieben. Die Revisionsstelle der APK ist KPMG, Bern.


Risikobeiträge

Die Risikobeiträge dienen der Finanzierung der Leistungen bei Invalidität und Tod (Risikoleistungen). Risikobeiträge werden ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres erhoben. Die Risikobeiträge erhöhen das Sparguthaben nicht.


Risikobeiträge

Die Risikobeiträge dienen der Finanzierung der Leistungen bei Invalidität und Tod (Risikoleistungen). Risikobeiträge werden ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres erhoben. Die Risikobeiträge erhöhen das Sparguthaben nicht.


Rückstellung für die Zunahme der Lebenserwartung

Die Rückstellung dient zur Abdeckung des Risikos der zunehmenden Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner.


Rückstellung für die Zunahme der Lebenserwartung

Die Rückstellung dient zur Abdeckung des Risikos der zunehmenden Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner.


Säule 1, 2, 3

Die Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität beruht in der Schweiz auf drei Säulen.


Säule 1, 2, 3

Die Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität beruht in der Schweiz auf drei Säulen.


Securities Lending

Ausleihen von Wertschriften gegen Erhalt einer Kommission


Securities Lending

Ausleihen von Wertschriften gegen Erhalt einer Kommission


Selbstvorsorge

Individuelles Sparen, oder steuerbegünstigt mit Säule 3a


Selbstvorsorge

Individuelles Sparen, oder steuerbegünstigt mit Säule 3a


Short Position

Verkauf von Wertschriften, die man nicht besitzt (Leerverkauf)


Short Position

Verkauf von Wertschriften, die man nicht besitzt (Leerverkauf)


Sicherheitsfonds BVG

Nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge. Der Hauptzweck ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben im Fall von Insolvenz einer Vorsorgeeinrichtung.


Sicherheitsfonds BVG

Nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge. Der Hauptzweck ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben im Fall von Insolvenz einer Vorsorgeeinrichtung.


Simulationsberechnung

Provisorische, unverbindliche Berechnung einer Änderung im Versicherungsverhältnis (z.B. Höhe der Austrittsleistung bei einem angenommenen Austritt, Simulation einer Alterspensionierung, usw.)


Simulationsberechnung

Provisorische, unverbindliche Berechnung einer Änderung im Versicherungsverhältnis (z.B. Höhe der Austrittsleistung bei einem angenommenen Austritt, Simulation einer Alterspensionierung, usw.)


SLI

Der Swiss Leader Index (SLI) setzt sich aus den Aktien des SMI und den zehn grössten Werten des SMIM Swiss Market Mid Cap Index zusammen. Er enthält damit die 30 liquidesten und grössten Titel des Schweizer Aktienmarktes.


SLI

Der Swiss Leader Index (SLI) setzt sich aus den Aktien des SMI und den zehn grössten Werten des SMIM Swiss Market Mid Cap Index zusammen. Er enthält damit die 30 liquidesten und grössten Titel des Schweizer Aktienmarktes.


SMI

Der Swiss Market Index (SMI) ist als Blue-Chip-Index der bedeutendste Aktienindex der Schweiz: Er enthält die 20 grössten Titel aus dem SPI. Auf den SMI entfallen rund 80 Prozent der Gesamtkapitalisierung des Schweizer Aktienmarktes.


SMI

Der Swiss Market Index (SMI) ist als Blue-Chip-Index der bedeutendste Aktienindex der Schweiz: Er enthält die 20 grössten Titel aus dem SPI. Auf den SMI entfallen rund 80 Prozent der Gesamtkapitalisierung des Schweizer Aktienmarktes.


Sparguthaben

Für die Versicherten wird mit Einlagen, Spargutschriften und Zinsen ein individuelles Sparguthaben gebildet, welches im Zeitpunkt des Altersrücktritts in eine Altersrente umgewandelt wird. Die Höhe der jährlichen Spargutschriften wird im Vorsorgeplan festgelegt.


Sparguthaben

Für die Versicherten wird mit Einlagen, Spargutschriften und Zinsen ein individuelles Sparguthaben gebildet, welches im Zeitpunkt des Altersrücktritts in eine Altersrente umgewandelt wird. Die Höhe der jährlichen Spargutschriften wird im Vorsorgeplan festgelegt.


SPI

Der Swiss Performance Index (SPI) enthält alle an der Schweizer Börse zugelassenen Titel.


SPI

Der Swiss Performance Index (SPI) enthält alle an der Schweizer Börse zugelassenen Titel.


SR

Abkürzung für: Systematische Sammlung des Bundesrechts


SR

Abkürzung für: Systematische Sammlung des Bundesrechts


Stockwerkeigentum

Gemäss Art. 712a ZGB gehört zu jeder Stockwerkeinheit unter anderem das Recht des Eigentümers, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen.


Stockwerkeigentum

Gemäss Art. 712a ZGB gehört zu jeder Stockwerkeinheit unter anderem das Recht des Eigentümers, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen.


Swap

Vereinbarung zwischen Parteien, die den Austausch künftiger Zahlungsströme umfasst.


Swap

Vereinbarung zwischen Parteien, die den Austausch künftiger Zahlungsströme umfasst.


Swiss GAAP FER 26

Swiss GAAP FER 26 regelt die Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. Ein Abschluss nach diesem Standard umfasst die Bilanz, die Betriebsrechnung und den Anhang.


Swiss GAAP FER 26

Swiss GAAP FER 26 regelt die Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. Ein Abschluss nach diesem Standard umfasst die Bilanz, die Betriebsrechnung und den Anhang.


Taggeldversicherung der Krankenkassen

Falls Ihr Arbeitgeber keine Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung anbietet, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für den Lohnausfall infolge Krankheit, Unfall und Mutterschaft versichern.


Taggeldversicherung der Krankenkassen

Falls Ihr Arbeitgeber keine Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung anbietet, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für den Lohnausfall infolge Krankheit, Unfall und Mutterschaft versichern.


Technische Grundlagen

Die technischen Grundlagen dienen zur Bewertung der künftigen versicherungstechnischen Verpflichtungen einer Pensionskasse und basieren auf biometrischen Merkmalen: die Wahrscheinlichkeit zu sterben, verheiratet zu sein oder invalid zu werden.


Technische Grundlagen

Die technischen Grundlagen dienen zur Bewertung der künftigen versicherungstechnischen Verpflichtungen einer Pensionskasse und basieren auf biometrischen Merkmalen: die Wahrscheinlichkeit zu sterben, verheiratet zu sein oder invalid zu werden.


Technische Rückstellungen

Diese Rückstellungen dienen der Absicherung von bereits bekannten, absehbaren oder Schwankungen unterliegenden Verpflichtungen der Kasse. Sie werden unabhängig von der finanziellen Situation der APK gebildet.


Technische Rückstellungen

Diese Rückstellungen dienen der Absicherung von bereits bekannten, absehbaren oder Schwankungen unterliegenden Verpflichtungen der Kasse. Sie werden unabhängig von der finanziellen Situation der APK gebildet.


Technische Zinssatz

Mit dem technischen Zinssatz wird der heutige Wert der künftigen Rentenverpflichtungen berechnet. Die Höhe des technischen Zinssatzes ergibt sich aus der Einschätzung der langfristig erwarteten Entwicklung des Vermögensertrags, der Struktur des Versichertenbestandes sowie der finanziellen Lage der Kasse.


Technische Zinssatz

Mit dem technischen Zinssatz wird der heutige Wert der künftigen Rentenverpflichtungen berechnet. Die Höhe des technischen Zinssatzes ergibt sich aus der Einschätzung der langfristig erwarteten Entwicklung des Vermögensertrags, der Struktur des Versichertenbestandes sowie der finanziellen Lage der Kasse.


Technischen Zinssatzes

Mit dem technischen Zinssatz wird der heutige Wert der künftigen Rentenverpflichtungen berechnet. Die Höhe des technischen Zinssatzes ergibt sich aus der Einschätzung der langfristig erwarteten Entwicklung des Vermögensertrags, der Struktur des Versichertenbestandes sowie der finanziellen Lage der Kasse.


Technischen Zinssatzes

Mit dem technischen Zinssatz wird der heutige Wert der künftigen Rentenverpflichtungen berechnet. Die Höhe des technischen Zinssatzes ergibt sich aus der Einschätzung der langfristig erwarteten Entwicklung des Vermögensertrags, der Struktur des Versichertenbestandes sowie der finanziellen Lage der Kasse.


Technischer Zinssatz

Mit dem technischen Zinssatz wird der heutige Wert der künftigen Rentenverpflichtungen berechnet. Die Höhe des technischen Zinssatzes ergibt sich aus der Einschätzung der langfristig erwarteten Entwicklung des Vermögensertrags, der Struktur des Versichertenbestandes sowie der finanziellen Lage der Kasse.


Technischer Zinssatz

Mit dem technischen Zinssatz wird der heutige Wert der künftigen Rentenverpflichtungen berechnet. Die Höhe des technischen Zinssatzes ergibt sich aus der Einschätzung der langfristig erwarteten Entwicklung des Vermögensertrags, der Struktur des Versichertenbestandes sowie der finanziellen Lage der Kasse.


Teilaltersrente

Nach dem zurückgelegten 58. Altersjahr kann der Altersrücktritt in maximal drei Teilschritten erfolgen. Voraussetzung ist pro Teilschritt eine Reduktion des Beschäftigungsgrades um mindestens 20 % der Normalarbeitszeit.


Teilaltersrente

Nach dem zurückgelegten 58. Altersjahr kann der Altersrücktritt in maximal drei Teilschritten erfolgen. Voraussetzung ist pro Teilschritt eine Reduktion des Beschäftigungsgrades um mindestens 20 % der Normalarbeitszeit.


TER

Die Total Expense Ratio (TER) ist eine Kennzahl. Sie sagt aus, welcher Prozentsatz dem Anlageprodukt direkt als Kosten belastet wird.


TER

Die Total Expense Ratio (TER) ist eine Kennzahl. Sie sagt aus, welcher Prozentsatz dem Anlageprodukt direkt als Kosten belastet wird.


Terminmarkt

Ort, an dem Wertpapiere, Waren, Währungen etc. zu einem heute fixierten Preis (= Verpflichtung) auf einen zukünftigen Termin (= Fälligkeit der Zahlung) gehandelt werden.


Terminmarkt

Ort, an dem Wertpapiere, Waren, Währungen etc. zu einem heute fixierten Preis (= Verpflichtung) auf einen zukünftigen Termin (= Fälligkeit der Zahlung) gehandelt werden.


Todesfallkapital

Stirbt eine versicherte Person, steht ein Todesfallkapital zu:

a) der Witwe oder dem Witwer, der eingetragenen Partnerin oder dem eingetragenen Partner, Überlebende nicht eingetragener Partnerinnen oder Partner, wenn sie gemäss Art. 35 Abs. 1 des Vorsorgereglementes rentenberechtigt sind;
b) bei Fehlen von Begünstigten nach Buchstabe a: natürliche Personen, die von der versicherten Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder der Person die mit der versicherten Person in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss;
c) bei Fehlen von Personen nach den Buchstaben a und b: den Kindern der verstorbenen Person, den Eltern oder den Geschwistern;
d) bei Fehlen von Personen nach den Buchstaben a, b und c: den übrigen gesetzlichen Erben unter Ausschluss des Gemeinwesens.

Die versicherte Person kann durch schriftliche Erklärung an die APK die Verteilung des Todesfallkapitals innerhalb der einzelnen Begünstigtenkategorien nach freiem Ermessen festlegen. Das Todesfallkapital entspricht dem im Todeszeitpunkt vorhandenen Sparguthaben, vermindert um die nach versicherungstechnischen Grundsätzen und für den Todeszeitpunkt berechnete Einlage zur Finanzierung der in Rentenform auszurichtenden Leistungen. Für Begünstigte nach Bst. d reduziert sich der Anspruch um die Hälfte.

 

Im Todesfall vor Pensionierung werden die persönlich geleisteten Einkäufe bei der APK vollumfänglich als zusätzliches Todesfallkapital an die Hinterbliebenen zurückbezahlt.


Todesfallkapital

Stirbt eine versicherte Person, steht ein Todesfallkapital zu:

a) der Witwe oder dem Witwer, der eingetragenen Partnerin oder dem eingetragenen Partner, Überlebende nicht eingetragener Partnerinnen oder Partner, wenn sie gemäss Art. 35 Abs. 1 des Vorsorgereglementes rentenberechtigt sind;
b) bei Fehlen von Begünstigten nach Buchstabe a: natürliche Personen, die von der versicherten Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder der Person die mit der versicherten Person in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss;
c) bei Fehlen von Personen nach den Buchstaben a und b: den Kindern der verstorbenen Person, den Eltern oder den Geschwistern;
d) bei Fehlen von Personen nach den Buchstaben a, b und c: den übrigen gesetzlichen Erben unter Ausschluss des Gemeinwesens.

Die versicherte Person kann durch schriftliche Erklärung an die APK die Verteilung des Todesfallkapitals innerhalb der einzelnen Begünstigtenkategorien nach freiem Ermessen festlegen. Das Todesfallkapital entspricht dem im Todeszeitpunkt vorhandenen Sparguthaben, vermindert um die nach versicherungstechnischen Grundsätzen und für den Todeszeitpunkt berechnete Einlage zur Finanzierung der in Rentenform auszurichtenden Leistungen. Für Begünstigte nach Bst. d reduziert sich der Anspruch um die Hälfte.

 

Im Todesfall vor Pensionierung werden die persönlich geleisteten Einkäufe bei der APK vollumfänglich als zusätzliches Todesfallkapital an die Hinterbliebenen zurückbezahlt.


Todesfallleistungen

Das Vorsorgereglement (VR) der APK kennt beim Tod der versicherten Person Rentenleistungen für:

  • Witwen- / Witwer (Art. 32 VR)
  • Eingetragene Partnerinnen oder Partner (Art. 33 VR)
  • Geschiedene Witwen und Witwer bzw. für Partner einer aufgelösten eingetragenen Partnerschaft
    (Art. 34 VR)
  • Nicht eingetragene Partnerinnen oder Partner (Art. 35 VR)
  • Waisen (Art. 36)

Weitere Leistung: Todesfallkapital (Art. 38 VR); siehe "Todesfallkapital".


Todesfallleistungen

Das Vorsorgereglement (VR) der APK kennt beim Tod der versicherten Person Rentenleistungen für:

  • Witwen- / Witwer (Art. 32 VR)
  • Eingetragene Partnerinnen oder Partner (Art. 33 VR)
  • Geschiedene Witwen und Witwer bzw. für Partner einer aufgelösten eingetragenen Partnerschaft
    (Art. 34 VR)
  • Nicht eingetragene Partnerinnen oder Partner (Art. 35 VR)
  • Waisen (Art. 36)

Weitere Leistung: Todesfallkapital (Art. 38 VR); siehe "Todesfallkapital".


Überbrückungsrente

Beim Altersrücktritt kann für die Dauer bis zum ordentlichen Rentenalter der AHV die Ausrichtung einer Überbrückungsrente beantragt werden. Die Überbrückungsrente darf höchstens der maximalen AHV-Altersrente entsprechen. Das Sparguthaben wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen gekürzt. Die Kürzung des Sparguthabens entfällt im Umfang der Vorfinanzierung der Überbrückungsrente über das Zusatzsparkonto.


Überbrückungsrente

Beim Altersrücktritt kann für die Dauer bis zum ordentlichen Rentenalter der AHV die Ausrichtung einer Überbrückungsrente beantragt werden. Die Überbrückungsrente darf höchstens der maximalen AHV-Altersrente entsprechen. Das Sparguthaben wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen gekürzt. Die Kürzung des Sparguthabens entfällt im Umfang der Vorfinanzierung der Überbrückungsrente über das Zusatzsparkonto.


überobligatorisches Guthaben

Guthaben, die die gesetzlichen Minimalleistungen übersteigen.


überobligatorisches Guthaben

Guthaben, die die gesetzlichen Minimalleistungen übersteigen.


Umlageverfahren

Die eingehenden Beiträge werden unmittelbar für die Versicherungsleistungen (Renten, Taggelder etc.) verwendet. Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner, weshalb auch von einem Generationenvertrag gesprochen wird.


Umlageverfahren

Die eingehenden Beiträge werden unmittelbar für die Versicherungsleistungen (Renten, Taggelder etc.) verwendet. Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner, weshalb auch von einem Generationenvertrag gesprochen wird.


Umwandlungssatz

Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz multipliziert wird. Der Umwandlungssatz beinhaltet Prognosen zur Lebenserwartung und zur Rendite, die mit dem noch vorhandenen Sparguthaben erzielt werden kann.


Umwandlungssatz

Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz multipliziert wird. Der Umwandlungssatz beinhaltet Prognosen zur Lebenserwartung und zur Rendite, die mit dem noch vorhandenen Sparguthaben erzielt werden kann.


Ungerechtfertigte Vorteile

Todesfall- und Invalidenleistungen werden gekürzt, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen.


Ungerechtfertigte Vorteile

Todesfall- und Invalidenleistungen werden gekürzt, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen.


Vermögensanlagen

siehe Kapitalanlagen


Vermögensanlagen

siehe Kapitalanlagen


Verpfändung für Wohneigentumsförderung

Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital wird für den Erwerb oder als zusätzliche Sicherstellung der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum verpfändet.


Verpfändung für Wohneigentumsförderung

Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital wird für den Erwerb oder als zusätzliche Sicherstellung der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum verpfändet.


Versicherte

Arbeitnehmende, die beitragspflichtig sind oder den Altersrücktritt aufgeschoben haben


Versicherte

Arbeitnehmende, die beitragspflichtig sind oder den Altersrücktritt aufgeschoben haben


versicherten Person

Arbeitnehmende, die beitragspflichtig sind oder den Altersrücktritt aufgeschoben haben


versicherten Person

Arbeitnehmende, die beitragspflichtig sind oder den Altersrücktritt aufgeschoben haben


Versicherter Lohn

Der um den Koordinationsabzug verminderte anrechenbare Lohn, massgebend für die Berechnung der Beiträge und Leistungen


Versicherter Lohn

Der um den Koordinationsabzug verminderte anrechenbare Lohn, massgebend für die Berechnung der Beiträge und Leistungen


Versicherungstechnische Grundlagen

siehe Technische Grundlagen


Versicherungstechnische Grundlagen

siehe Technische Grundlagen


Versicherungstechnischer Fehlbetrag

Jener Teil des Vorsorgekapitals, der nicht durch Reinvermögen finanziert bzw. gedeckt ist.


Versicherungstechnischer Fehlbetrag

Jener Teil des Vorsorgekapitals, der nicht durch Reinvermögen finanziert bzw. gedeckt ist.


Versicherungstechnischer Zinssatz

siehe Technischer Zins


Versicherungstechnischer Zinssatz

siehe Technischer Zins


Volatilität

Statistisches Mass für die Preisschwankungen des Basiswertes. Je stärker die Preisausschläge, umso höher die Volatilität.


Volatilität

Statistisches Mass für die Preisschwankungen des Basiswertes. Je stärker die Preisausschläge, umso höher die Volatilität.


Volldeckung

Eine solche liegt vor, wenn das verfügbare Vermögen der Vorsorgeeinrichtung dem versicherungstechnisch benötigten Vorsorgekapital entspricht und der Deckungsgrad (Verhältnis beider Grössen) somit mindestens

100 % ist.


Volldeckung

Eine solche liegt vor, wenn das verfügbare Vermögen der Vorsorgeeinrichtung dem versicherungstechnisch benötigten Vorsorgekapital entspricht und der Deckungsgrad (Verhältnis beider Grössen) somit mindestens

100 % ist.


Vorbezug für Wohneigentumsförderung

Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital wird für den Erwerb oder die Amortisation der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum ausbezahlt. Der Vorbezug bewirkt eine Verminderung des Sparguthabens und somit eine Kürzung der späteren Altersleistungen.


Vorbezug für Wohneigentumsförderung

Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital wird für den Erwerb oder die Amortisation der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum ausbezahlt. Der Vorbezug bewirkt eine Verminderung des Sparguthabens und somit eine Kürzung der späteren Altersleistungen.


Vorsorgeausweis

Die Versicherten erhalten jährlich einen Vorsorgeausweis, der sie über ihre Leistungsansprüche, den versicherten Lohn, den Beitragssatz und ihr Sparguthaben informiert.


Vorsorgeausweis

Die Versicherten erhalten jährlich einen Vorsorgeausweis, der sie über ihre Leistungsansprüche, den versicherten Lohn, den Beitragssatz und ihr Sparguthaben informiert.


Vorsorgekapital

Erforderliches Kapital, um die reglementarischen Leistungsverpflichtungen abzudecken


Vorsorgekapital

Erforderliches Kapital, um die reglementarischen Leistungsverpflichtungen abzudecken


Vorsorgekapital Rentner

Erforderliches Kapital für die Finanzierung aller am 31. Dezember des Berichtsjahres laufenden Renten


Vorsorgekapital Rentner

Erforderliches Kapital für die Finanzierung aller am 31. Dezember des Berichtsjahres laufenden Renten


Vorsorgekapital Versicherte

Entspricht dem Total der Austrittsleistungen, die auszurichten wären, wenn alle Versicherten per 31. Dezember des Berichtsjahres aus der Kasse austreten würden


Vorsorgekapital Versicherte

Entspricht dem Total der Austrittsleistungen, die auszurichten wären, wenn alle Versicherten per 31. Dezember des Berichtsjahres aus der Kasse austreten würden


Vorsorgeleistungen

Leistungen, die die Vorsorgeeinrichtung bei den Ereignissen Alter, Tod und Invalidität erbringt.


Vorsorgeleistungen

Leistungen, die die Vorsorgeeinrichtung bei den Ereignissen Alter, Tod und Invalidität erbringt.


Vorsorgeplan

Enthält die arbeitgeberspezifischen Bestimmungen, z.B. die Definition des versicherten Lohns, die Höhe der Risikoleistungen und das ordentliche Pensionierungsalter. Zudem sind darin Höhe und Aufteilung der Spar- und Risikobeiträge festgelegt.


Vorsorgeplan

Enthält die arbeitgeberspezifischen Bestimmungen, z.B. die Definition des versicherten Lohns, die Höhe der Risikoleistungen und das ordentliche Pensionierungsalter. Zudem sind darin Höhe und Aufteilung der Spar- und Risikobeiträge festgelegt.


Vorsorgereglement

Das Vorsorgereglement ist für alle angeschlossenen Arbeitgeber gültig und bildet die Basis für den gewählten Vorsorgeplan. Es enthält Bestimmungen über die Finanzierung und die Leistungen der APK.


Vorsorgereglement

Das Vorsorgereglement ist für alle angeschlossenen Arbeitgeber gültig und bildet die Basis für den gewählten Vorsorgeplan. Es enthält Bestimmungen über die Finanzierung und die Leistungen der APK.


Vorstand

Das paritätische Organ der APK. Es setzt sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgebenden zusammen.


Vorstand

Das paritätische Organ der APK. Es setzt sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgebenden zusammen.


Vorzeitiger Altersrücktritt

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vollendung des 58. Altersjahres können Altersleistungen ausgerichtet werden.


Vorzeitiger Altersrücktritt

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vollendung des 58. Altersjahres können Altersleistungen ausgerichtet werden.


VZ 2010

Technische Grundlagen, die auf den Beobachtungen der zehn vorhergehenden Jahre von 21 öffentlich-rechtlichen Pensionskassen basieren (auch der APK)


VZ 2010

Technische Grundlagen, die auf den Beobachtungen der zehn vorhergehenden Jahre von 21 öffentlich-rechtlichen Pensionskassen basieren (auch der APK)


VZ 2015

Die technischen Grundlagen VZ 2015 basieren auf Datenmaterial der letzten fünf Jahre. Die APK verwendet diese Grundlagen erstmals in der Jahresrechnung 2018.


VZ 2015

Die technischen Grundlagen VZ 2015 basieren auf Datenmaterial der letzten fünf Jahre. Die APK verwendet diese Grundlagen erstmals in der Jahresrechnung 2018.


Wertschriftenportfolio

Die Gesamtheit der Anlagen (z.B. in Aktien, Obligationen, Fonds etc.) eines Investors (Person, Bank, Pensionskasse ...)


Wertschriftenportfolio

Die Gesamtheit der Anlagen (z.B. in Aktien, Obligationen, Fonds etc.) eines Investors (Person, Bank, Pensionskasse ...)


Wertschwankungsreserve BVG

Die Wertschwankungsreserve (WSR) bezweckt den Ausgleich von Schwankungen auf dem Anlagevermögen. Ab einem BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent wird als Erstes die WSR gebildet. Eine einmal vollständig gebildete WSR soll in schlechten Anlagejahren einen dämpfenden Effekt haben und möglichst verhindern, dass die Kasse in eine Unterdeckung gerät.


Wertschwankungsreserve BVG

Die Wertschwankungsreserve (WSR) bezweckt den Ausgleich von Schwankungen auf dem Anlagevermögen. Ab einem BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent wird als Erstes die WSR gebildet. Eine einmal vollständig gebildete WSR soll in schlechten Anlagejahren einen dämpfenden Effekt haben und möglichst verhindern, dass die Kasse in eine Unterdeckung gerät.


Wohneigentumsförderung

Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital kann für den Erwerb oder die Amortisation der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum ausbezahlt oder verpfändet werden.


Wohneigentumsförderung

Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital kann für den Erwerb oder die Amortisation der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum ausbezahlt oder verpfändet werden.


ZGB

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Systematische Sammlung des Bundesrechts: SR 210)


ZGB

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Systematische Sammlung des Bundesrechts: SR 210)


Zinssatz für das Sparguthaben

Der Zinssatz für das Sparguthaben wird jährlich von der APK aufgrund der Ertragsmöglichkeiten auf den Vermögensanlagen und der Wertschwankungsreserve der APK sowie unter Berücksichtigung von § 20 Abs. 2 Pensionskassendekret festgelegt (vgl. Vorsorgereglement APK, Art. 27 Abs. 3).


Zinssatz für das Sparguthaben

Der Zinssatz für das Sparguthaben wird jährlich von der APK aufgrund der Ertragsmöglichkeiten auf den Vermögensanlagen und der Wertschwankungsreserve der APK sowie unter Berücksichtigung von § 20 Abs. 2 Pensionskassendekret festgelegt (vgl. Vorsorgereglement APK, Art. 27 Abs. 3).


Zusatzsparkonto

Die Versicherten können unter Vorbehalt von Art. 13 Abs. 3 Vorsorgereglement (Vorbezüge für Wohneigentumsförderung zurückbezahlt) ein Zusatzsparkonto eröffnen, mit dem je nach Wahl der Versicherten finanziert wird:

a) der Auskauf der Kürzung der Altersleistungen infolge vorzeitiger Pensionierung; und/oder
b) die Überbrückungsrente nach Art. 31 Vorsorgereglement (beim Altersrücktritt bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV).


Zusatzsparkonto

Die Versicherten können unter Vorbehalt von Art. 13 Abs. 3 Vorsorgereglement (Vorbezüge für Wohneigentumsförderung zurückbezahlt) ein Zusatzsparkonto eröffnen, mit dem je nach Wahl der Versicherten finanziert wird:

a) der Auskauf der Kürzung der Altersleistungen infolge vorzeitiger Pensionierung; und/oder
b) die Überbrückungsrente nach Art. 31 Vorsorgereglement (beim Altersrücktritt bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV).