Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Der Deckungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Der Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV2 und wird für alle Kassen einheitlich berechnet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Vergleichbarkeit mit anderen Kassen gegeben ist, da die Kassen mit unterschiedlichen technischen Grundlagen rechnen.
BVG-Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2 per 31.12.2016 | Mio. CHF |
Total Aktiven | 10'033.6 |
Fremdkapital | -1'044.9 |
AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung | 1'000.3 |
Verfügbares Vermögen nach BVG | 9'989.0 |
Vorsorgekapital | |
- Versicherte | 5'103.1 |
- Renten | 4'514.1 |
Total Vorsorgekapital | 9'617.2 |
Technische Rückstellungen | 324.9 |
Total Verpflichtungen | 9'942.1 |
BVG-Wertschwankungsreserve | 46.9 |
BVG-Deckungsgrad | 100.5 % |
Eine Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen. Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind. Mit einem BVG-Deckungsgrad per 31. Dezember 2016 von
100.5 % weist die APK eine Überdeckung aus.