Deckungsgrad 2012 - APK
 
 

Deckungsgrad

Unter dem Deckungsgrad versteht man das Verhältnis von Reinvermögen zu notwendigem Vorsorgekapital in Prozenten. Hinweis: Die APK wies bis am 31. Dezember 2007 eine Teilkapitaldeckung auf. Per 1. Januar 2008 wurde die APK inkl. Wertschwankungsreserven ausfinanziert durch die Arbeitgebenden.

 

BVG-Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2 per 31.12.2012Mio. CHF
Total der Aktiven8'309.9
./. Fremdkapital-1'082.2
AGBR Unterdeckung mit Verwendungsverzicht 995.9
Verfügbares Vermögen nach BVG8'223.6
Vorsorgekapital
- Versicherte4'502.6
- Rentnerinnen und Rentner 3'424.8
Total Vorsorgekapital7'927.4
Technische Rückstellungen626.3
Total der Verpflichtungen8'553.7
Unterdeckung nach BVG-330.1
BVG-Deckungsgrad96.1 %

 

Der BVG-Deckungsgrad ist seit 2003 von allen Vorsorgeeinrichtungen einheitlich zu ermitteln. Er berechnet sich nach Art. 44 BVV 2 und ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen, also den Aktiven abzüglich Fremdkapital und dem versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Der BVG-Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV 2 und ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Eine Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen. Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind. Mit einem BVG-Deckungsgrad per 31. Dezember 2012 von 96.1 % weist die APK eine Unterdeckung aus. Deshalb und weil die APK noch nicht über Wertschwankungsreserven verfügt, hat der Vorstand den Sparzins auf dem gesamten Sparguthaben für das Jahr 2013 auf 1.5 % festgesetzt. Die Expertin für berufliche Vorsorge bestätigt die getroffenen Massnahmen als ausreichend für die Erholung des Deckungsgrads auf 100 %. Die finanzielle Sicherheit war während dem ganzen Jahr 2012 stets gewährleistet.