Deckungsgrad 2010 - APK
 

Deckungsgrad

Unter dem Deckungsgrad versteht man das Verhältnis von Reinvermögen zu notwendigem Vorsorgekapital in Prozenten. Hinweis: Die APK wies bis am 31. Dezember 2007 eine Teilkapitaldeckung auf. Per 1. Januar 2008 wurde die APK inkl. Wertschwankungsreserven ausfinanziert durch die Arbeitgebenden.

 

BVG-Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2 per 31.12.2010Mio. CHF
Total der Aktiven8'132.0
./. Fremdkapital-1'116.6
AGBR Unterdeckung mit Verwendungsverzicht 1'013.9
Verfügbares Vermögen nach BVG8'029.3
Vorsorgekapital
- Versicherte4'307.8
- Rentnerinnen und Rentner 3'198.2
Total Vorsorgekapital7'506.0
Technische Rückstellungen615.5
Total der Verpflichtungen8'121.5
Unterdeckung nach BVG
- 92.2
BVG-Deckungsgrad98.9 %

 

Der BVG-Deckungsgrad ist seit 2003 von allen Vorsorgeeinrichtungen einheitlich zu ermitteln. Er berechnet sich nach Art. 44 BVV 2 und ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen, also den Aktiven abzüglich Fremdkapital und dem versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Der BVG-Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV 2 und ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Eine Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen. Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind. Mit einem BVG-Deckungsgrad per 31. Dezember 2010 von 98.9 % weist die APK eine minime Unterdeckung aus. Der Vorstand hat den Sparzins auf dem gesamten Sparguthaben für das Jahr 2011 auf 1.75 % festgesetzt. Die Unterschreitung des BVG-Minimalzinses ist gestützt auf das Anrechnungsprinzip zulässig. Die vom Experten für berufliche Vorsorge durchgeführte Analyse ergab, dass keine weiteren Massnahmen getroffen werden müssen. Die finanzielle Sicherheit war während dem ganzen Jahr 2010 stets gewährleistet.