Deckungsgrad 2020 - APK
 

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungs-technischen Verpflichtungen der Kasse. Der Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV2 und wird für alle Kassen einheitlich berechnet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Vergleichbarkeit mit anderen Pensionskassen gegeben ist, da jede mit unterschiedlichen technischen Grundlagen rechnet.

 

BVG-Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2 per 31.12.2020                                                                          Mio. CHF
Total Aktiven12'125.5
Fremdkapital -1'059.9
AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung*  997.6
Verfügbares Vermögen nach BVG12'063.2
Vorsorgekapital 
- Versicherte5'513.1
- Renten5'375.1
Total Vorsorgekapital10'888.2
Technische Rückstellungen690.4
Total Verpflichtungen11'578.6
BVG-Wertschwankungsreserve484.7
BVG-Deckungsgrad104.2 %

 

* Eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen.