Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Die Aargauische Pensionskasse APK führt als autonome Vorsorgeeinrichtung die berufliche Vorsorge für ihre angeschlossenen Arbeitgebenden seit über 100 Jahren durch. Sie ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und gehört zu den grössten Pensionskassen der Schweiz. Die APK ist eine Gemeinschaftseinrichtung mit gemeinsamer Buchhaltung und Anlage sowie einem für alle angeschlossenen Arbeitgebenden einheitlichen Deckungsgrad. Mit den modularen Vorsorgeplänen können die Bedürfnisse der Kunden flexibel und individuell abgedeckt werden.
Die APK versichert ihre Mitglieder gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod (obligatorische sowie vor- und überobligatorische Leistungen). Als sogenannt umhüllende Kasse deckt die APK die obligatorischen Leistungen nach BVG sowie überobligatorische Leistungen gemäss Vorsorgeplan ab.
Die APK führt im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften und des Pensionskassendekrets die berufliche Vorsorge durch für:
a) für die Mitglieder des Regierungsrates, die ihr Amt nach dem 31. Dezember 2016 angetreten haben, die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons und seiner selbständigen Anstalten sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird;
b) das Personal der Arbeitgeber, die mit der APK eine schriftliche Anschlussvereinbarung abgeschlossen haben.
Die APK wird im Beitragsprimat geführt. Sie bietet ihren Kundinnen und Kunden nebst einem modular aufbaubaren Basisplan auch Zusatzpläne und innovative Lösungen an.
Mit dem Pensionskassendekret schuf der Grosse Rat neue Rahmenbedingungen für die Zukunft der APK. Von zentraler Bedeutung waren:
a) per 1. Januar 2008 - Inkraftsetzung
b) per 1. Januar 2014 - Teil-Revision