Wir finanzieren Ihr Eigenheim

Wer kann eine Hypothek beantragen?

Die Aargauische Pensionskasse (APK) gewährt ihren aktiven Mitgliedern sowie den Rentnerinnen und Rentnern variable und/oder Festhypotheken zu Vorzugskonditionen.

Verwendungszweck?

Es werden Hypothekardarlehen für den eigenen, dauernden Wohnbedarf (ohne Zweitwohnung) gewährt

Zulässige Objekte

Finanziert werden in der Schweiz gelegene Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentum.

Wie hoch kann ich mein Wohneigentum bei der APK belehnen?

Der Darlehensbetrag ist bei Neuobjekten begrenzt auf max. 80 % des Kaufpreises bzw. des Verkehrswertes. Für Objekte älter als 5 Jahre gilt eine Belehnungsgrenze von max. 70 %. Zinsen und Abzahlung (APK und Nachgangsgläubiger) sollten zudem 1/3 des Einkommens nicht überschreiten.

Wer betreut mich, bewilligt und verwaltet mein Darlehen?

Die Aargauische Kantonalbank ist mit der Beratung, Kreditbewilligung und Betreuung betreffend APK-Hypotheken beauftragt.

Aktuelle Konditionen

APK Aargauische Pensionskasse, Hintere Bahnhofstrasse 8, 5001 Aarau, Telefon 062 838 91 31, info@agpk.ch