Leistungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung
Wohneigentum ist eine alternative Vorsorgeform zu Rentenleistungen. Das Sparguthaben steht den Versicherten auf zwei Arten für die Finanzierung von Wohneigentum zur Verfügung:
| Vorbezug: ein Teil des Sparguthabens wird ausbezahlt. |
| Verpfändung: ein Teil des Sparguthabens oder der Vorsorgeleistungen wird verpfändet. |
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