Leistungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung

Wohneigentum ist eine alternative Vorsorgeform zu Rentenleistungen. Das Sparguthaben steht den Versicherten auf zwei Arten für die Finanzierung von Wohneigentum zur Verfügung:

Vorbezug: ein Teil des Sparguthabens wird ausbezahlt.

Verpfändung: ein Teil des Sparguthabens oder der Vorsorgeleistungen wird verpfändet.


Dokumente:

Wohneigentumsförderung: Anfordern Unterlagen

Merkblatt

Antragsformular


Links zu den gesetzlichen Bestimmungen:

BVG Art. 30 b (Verpfändung) und 30c (Vorbezug)

Verordnung über die Wohneigentumsförderung (WEFV)

APK Aargauische Pensionskasse, Hintere Bahnhofstrasse 8, 5001 Aarau, Telefon 062 838 91 31, info@agpk.ch