Die Leistungen der APK

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt Mindestleistungen (obligatorische Leistungen) vor. Die APK erbringt darüber hinaus zusätzliche Leistungen (vor- und überobligatorische Leistungen).

Die Versicherung wurde bis am 31. Dezember 2007 im Leistungsprimat geführt. Mit Inkrafttreten des Pensionskassendekrets werden die Leistungen seit 1. Januar 2008 im Beitragsprimat bestimmt. Die konkrete Versicherungssituation ist auf dem individuellen Vorsorgeausweis dargestellt, der einmal jährlich den Versicherten zugestellt wird.

Leistungsarten:

  • Altersleistungen
  • Leistungen bei Invalidität
  • Leistungen im Todesfall
  • Leistungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung
  • Austrittsleistung
APK Aargauische Pensionskasse, Hintere Bahnhofstrasse 8, 5001 Aarau, Telefon 062 838 91 31, info@agpk.ch