Wie finanziert sich die APK
Bis Ende 2007 war die APK dank Leistungsgarantie des Kantons Aargau eine Pensionskasse mit gewollter Unterdeckung (Teilkapitaldeckungsverfahren).
Per 1. Januar 2008 wurde die APK inkl. Wertschwankungsreserven durch die Arbeitgebenden ausfinanziert.
Die Leistungen der APK werden finanziert durch:
- Altersabhängige Sparbeiträge in Prozenten des versicherten Lohns
- Risikobeiträge in Prozenten des versicherten Lohns (Risiken Invalidität und Tod) Freiwillige Einkäufe (Sparguthaben und Zusatzsparkonto)
- Ertrag aus Kapitalanlagen der APK
- Freizügigkeits- und Eintrittsleistungen




