PK-Dekret: Seit 1.1.2008 gültige Reglemente/Hintergrundinfos

APK-Dekret vom Grossen Rat verabschiedet
Der Grosse Rat verabschiedete das APK-Dekret am 5. Dezember 2006 und folgte in allen Beschlüssen seiner vorberatenden Kommission. Die wichtigsten Entscheide waren somit:
- Ordentliches Pensionierungsalter 65 Jahre (Kernplan)
- Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
- Leistungsziel 65 % des versicherten Lohnes (Kernplan)
- Ausfinanzierung der APK inkl. Wertschwankungsreserve
- Teilweiser Besitzstandausgleich für die Angestellten des Kantons Aargau gemäss Beschluss der vorberatenden Kommission

Medienmitteilung der APK: Stellungnahme zu den neuen Rahmenbedingungen .... mehr

Frühere Unterlagen betr. Vernehmlassung und Hintergrundinformationen:
Neugestaltung der beruflichen Vorsorge bei der APK (Übersicht) .... mehr
Medienmitteilung der APK: Stellungnahme zum regierungsrätlichen Entwurf .... mehr
Botschaft, Dekretsentwurf und Synopse (Abweichende Anträge der vorberatenden Kommission und Stellungnahme des Regierungsrates zHd. Grosser Rat) .... mehr

Medienmitteilung der APK vom 17. November 2005 .... mehr
Vernehmlassung des Vorstandes der APK vom 14. November 2005 .... mehr
Vernehmlassungsunterlagen .... mehr

Informationen über das bis am 31.12.2007 gültige APK-Versicherungsmodell .... mehr

Folien der kantonalen Info-Veranstaltungen (Eckwerte PK-Dekret) .... mehr
Hintergrund-Informationen .... mehr

APK Aargauische Pensionskasse, Hintere Bahnhofstrasse 8, 5001 Aarau, Telefon 062 838 91 31, info@agpk.ch