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06.02.2024

Beitragszahlung nach Alter 65

Beim Kanton AG sowie weiteren Arbeitgebenden werden seit diesem Jahr bei Weiterbeschäftigung nach Alter 65 Sparbeiträge geleistet. Im Q&A lesen Sie mehr dazu.

Wieso bin ich wieder angemeldet?

Die Arbeitswelt wird immer flexibler und immer mehr Personen arbeiten über Alter 65 hinaus. Der Arbeitgeber Kanton AG (wie auch andere Arbeitgeber) unterstützt darum die Weiterarbeit, indem bei einem Salär über der Eintrittsschwelle (22'050 Franken) seit 1.1.2024 auch nach Alter 65 Sparbeiträge in die Pensionskasse einbezahlt werden. Bis Ende 2023 gab es das noch nicht – darum wurden Sie neu wieder als aktive Person angemeldet.

 

Wieso erhalte ich ein Willkommensschreiben?

Die Versicherung nach Alter 65 ist bei Ihrem Arbeitgeber erst seit 1.1.2024 vorgesehen. Wenn Sie vor 2024 pensioniert wurden und jetzt weiterarbeiten, wird die neue Versicherung nach Alter 65 wie ein Neueintritt behandelt. Darum erhalten Sie ein Willkommensschreiben.

 

Was muss ich unternehmen?

Sie müssen nichts weiter unternehmen. Die Arbeitnehmerbeiträge werden Ihnen direkt vom Lohn abgezogen und der Arbeitgeber bezahlt seine Beiträge (die höher sind als Ihre) direkt in die Pensionskasse für Sie ein.

 

Hat das Auswirkungen auf meine bestehende Rente?

Auf die bereits laufende Rente hat die Wiederversicherung keinerlei Einfluss. Diese läuft in unveränderter Höhe weiter. Es wird für Sie neu weiteres Kapital angespart, welches bei definitiver Aufgabe der Erwerbstätigkeit, allerspätestens jedoch mit Alter 70, zusätzlich zur Auszahlung kommt – entweder als Kapital oder als Rente.