Seit 1908 ist Sicherheit oberstes Gebot

Die Aargauische Pensionskasse APK führt als autonome Vorsorgeeinrichtung die berufliche Vorsorge durch. Die APK ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie versichert ihre Mitglieder gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod (obligatorische sowie vor- und überobligatorische Leistungen).

Die APK führt im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften und des Pensionskassendekrets die berufliche Vorsorge durch für:

a) die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons und seiner selbständigen Anstalten sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird;

b) das Personal der Arbeitgeber, die mit der APK eine schriftliche Anschlussvereinbarung abgeschlossen haben.

Die APK wird im Beitragsprimat geführt. Sie bietet ihren Kundinnen und Kunden nebst einem einheitlichen Basisplan auch Zusatzpläne und innovative Lösungen an.

Wichtige Stationen

Mit dem Pensionskassendekret hat der Grosse Rat per 1. Januar 2008 neue Rahmenbedingungen für die Zukunft der APK geschaffen. Von zentraler Bedeutung waren:

  • Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
  • Ausfinanzierung der APK per 1. Januar 2008 inkl. Wertschwankungsreserven
  • Möglichkeit, den angeschlossenen Arbeitgebenden verschiedene Vorsorgepläne anzubieten
APK Aargauische Pensionskasse, Hintere Bahnhofstrasse 8, 5001 Aarau, Telefon 062 838 91 31, info@agpk.ch